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Stimmzettel - Dürfen auf dem Stimmzettel für jede Liste auch mehr als zwei Wahlbewerberinnen/ Wahlbewerber aufgeführt werden?

U
unverstand
Nov 2016 bearbeitet

Wahl bei mehreren Vorschlagslisten.

Dürfen auf dem Stimmzettel für jede Liste auch mehr als zwei Wahlbewerberinnen/ Wahlbewerber aufgeführt werden? Oder ist die Wahlordnung § 11/2 zwingend?

Dürfen wir auf dem Stimmzettel auch vermerken, dass für Liste X insgesamt ein Bewerber steht (Wörtlich: Auf der Liste X steht insgesamt ein Bewerber).

5.60902

Community-Antworten (2)

F
Fayence

05.02.2007 um 00:31 Uhr

Hallo unverstand,

einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sollte man als einfacher, kleiner Wahlvorstand doch Folge leisten! ;-)) Es bringt nichts, davon abzuweichen. Vergesst bitte nicht, die Reihenfolge der Ordnungsnummern einzuhalten und ev. vorhandene Kennworte der einzelnen Listen aufzuführen.

Wer auf welcher Liste kandidiert, ist doch aus den veröffentlichten Listen erkenntlich, die zur Wahl zugelassen worden sind.

P.S. Hat es denn noch mit den von Euch zu Unrecht beanstandeten Listen geklappt?

U
unverstand

05.02.2007 um 10:17 Uhr

Hallo Fayence,

yes Sir - ich werde Folge leisten. Danke für die rasche Antwort. Die Reihenfolge der Ordnungsnummern haben wir so eingehalten und das Kennwort für jede der 5 Listen aufgeführt.

Es hat geklappt. Der Listenführer und seine Vertreterin haben es akzeptiert, nachdem ich mich ausführlichst entschuldigt habe.

Herzlichen Gruß

unverstand

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