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Vorgesetzte - wahlberechtigt ?

S
sprengel
Nov 2016 bearbeitet

Zählen Vorgesetzte / Führungskräfte bei der Wahl als wahlberechtige Partner, d.h. der Geschäftsführer, sein Stellvertreter und dessen Stellvertreter dazu ? Müssen diese auch zur Betriebsversammlung eingeladen werden ?

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Community-Antworten (4)

H
H.M

31.01.2007 um 08:18 Uhr

Hallo, Solange diese keine Leitenden Angestellten nach § 5 (3) BetrVG sind sind sie wahlberechtigt und auch wählbar.

Zur Betriebsversammlung wird der GF immer geladen .

H.M

M
MiPa

31.01.2007 um 13:06 Uhr

Hiermit kannst Du leicht herrausfinden ob leitend oder nicht: http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf

M
Mona-Lisa

31.01.2007 um 13:09 Uhr

@H.M., unsere Geschäftsführung ist bei den Betriebsversammlungen immer SEHR geladen... ;-)) ,

H
H.M

31.01.2007 um 13:24 Uhr

@ mona-lisa

Unsere auch ;-) !!!

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