Muss der Zeitpunkt der Wahl bei einer vorangegangenen Fristverlängerung angepasst werden?
Die Frist für die Vorschlagslisten wird voraussichtlich um 1 Woche verlängert, da bisher nicht genügend Personen vorgeschlagen wurden. Falls nun in dieser Nachfrist genügend gültige Vorschläge unterbreitet werden und die Wahl stattfinden könnte - muss der Termin für die Wahl dann entsprechend auch um eine Woche nach hinten verschoben werden? Oder bleibt der ursprünglich bekannt gegebene Termin bestehen?
Vielen Dank im voraus an diejenigen, die mir eine hilfreiche Antwort geben können!
Community-Antworten (1)
25.01.2007 um 14:14 Uhr
Der Wahltermin bleibt so wie er im Wahlausschreiben festgelegt wurde.
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