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Alter BRV noch aktiv?

NB2
Neuer BRV 22
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, ...wir hatten am 11.03.22 BR-Wahl. Am 18.03.22 hatten wir konstituierende Sitzung mit der Wahl des ersten und zweiten Vorsitzenden. Der alte BR hat in einer Sitzung am 20.12.21 einen Beschluss gefasst, der sagt das sich der "alte BR" zum 25.03.22 auflöst. Grund hierfür war die nicht 100%ig ersichtliche Amtszeit der vorangegangenen Gremien. Jetzt sagt der "alte BR", >das alte Gremium hätte am 08.04.2018 seine Arbeit aufgenommen und wäre somit noch im Amt<. Stimmt das so...??? Beschluss wurde leider nicht vom Vorsitzenden unterschrieben.

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Community-Antworten (17)

C
celestro

28.03.2022 um 13:41 Uhr

Nun ja ... stellt sich die Frage, wieso der alte BR am 08.04.18 die "Arbeit aufnehmen konnte". Und natürlich, ob der Beschluss der Auflösung rechtsgültig ist.

S
Stefan1808

28.03.2022 um 13:42 Uhr

Soweit ich das weiß, ist mit der konstituierenden Sitzung automatisch der neue BR im Amt. Aber der genaue Zeitpunkt hierfür sollte doch im Wahlausschreiben geregelt sein, der WV gibt doch die genauen Zeitpunkte hierfür an..

K
Kjarrigan

28.03.2022 um 13:54 Uhr

Na da sollte der alte BR doch mal die Fakten prüfen.

Geht man davon aus das der 08.04.18 das korrekte Anfangsdatum ist - wäre der alte BR bis zum 07.04.2022 im Amt und die Amtszeit des neuen beginnt ab 08.04.22.

Jetzt ist noch der Beschluss vom 21.12.2021 zu berücksichtigen, Ist der beim AG mitgeteilt worden (z.B. in Verbindung mit der "frühen Neuwahl" ist der Drops gelutscht. das gleiche gilt wenn er sonst wem z.B: Wahlvorstand öffentlich gemacht wurde. Ist der Beschluss nirgendwo öffentlich gemacht oder gar nicht protokolliert kann sich bestimmt noch streiten ob der gültig ist oder nicht.

K
Kjarrigan

28.03.2022 um 13:55 Uhr

Nein Stefan der neue BR ist nicht mit der Konstituierenden im Amt Die kann auch vorher stattfinden. Der neue BR ist erst nach Ablauf der Amtszeit des alten BR im Amt.

J
John_

28.03.2022 um 14:05 Uhr

@Stefan § 21 BetrVG ...Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses....

Die konstituierende Sitzung hat nichts mit der Amtszeit zu tun.

Das Problem mit diesem Satz aus dem § 21 BetrVG ist, dass er sich nur auf den ersten Betriebsrat bezieht. In jeder darauffolgenden Wahl besteht bereits ein BR weshalb die Bekanntmachung nicht mehr der Stichtag ist sondern das Ende der Amtszeit des vorhergehenden BR's.

Je nachdem wie viele Gremien es schon gab, kann es schwierig werden, mit Sicherheit zu sagen wann der erste BR seine Amtszeit begonnen hat.

C
celestro

28.03.2022 um 14:10 Uhr

"Je nachdem wie viele Gremien es schon gab, kann es schwierig werden, mit Sicherheit zu sagen wann der erste BR seine Amtszeit begonnen hat."

Deshalb gab es diesen Rücktrittsbeschluss, bei dem aber weder klar ist, ob der überhaupt korrekt gefasst wurde, noch ob man den überhaupt derart auf die Zukunft gerichtet so fassen kann.

Ich denke das sinnvollste wäre, wenn der "alte BR einen Beschluss zum Rücktritt JETZT fasst".

E
enigmathika

28.03.2022 um 14:10 Uhr

"Soweit ich das weiß, ist mit der konstituierenden Sitzung automatisch der neue BR im Amt." Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die konstituierende Sitzung kann vor Ende der Amtszeit des alten BR stattfinden. Die Amtszeit des neuen BR beginnt trotzdem erst mit dem Ende der Amtszeit des alten BR.

Wenn der Beschluss dokumentiert ist, zum Beispiel im Protokoll, ist es vollkommen unerheblich, ob der Vorsitzende den Beschluss unterschrieben hat.

J
John_

28.03.2022 um 14:25 Uhr

"Deshalb gab es diesen Rücktrittsbeschluss, bei dem aber weder klar ist, ob der überhaupt korrekt gefasst wurde, noch ob man den überhaupt derart auf die Zukunft gerichtet so fassen kann."

Ich denke nicht das es so mit festem Datum geht. Laut Fitting ist im Falle seines Rücktritts der alte BR so lange im Amt bis ein neuer gewählt ist. Wenn man auch im WV vertreten ist, könnte man höchstens die Termine entsprechend legen.

Bei dem Rücktrittsbeschluss gibts natürlich Streitpotential. Auch nicht korrekt gefasste Beschlüsse können wirksam sein, wenn sie schon eine Außenwirkung entfaltet haben. Man könnte hier argumentieren, dass die Einleitung der Wahl diese Außenwirkung darstellt.

C
celestro

28.03.2022 um 14:28 Uhr

"Laut Fitting ist im Falle seines Rücktritts der alte BR so lange im Amt bis ein neuer gewählt ist. Wenn man auch im WV vertreten ist, könnte man höchstens die Termine entsprechend legen."

Korrekt! Und das zeigt auch schon den ganzen Irrsinn dieser Aktion. Die Auflösung hätte "in der Sitzung am 20.12.21" stattfinden und dann kommuniziert werden können. Dann wäre auch alles so gelaufen wie geplant und der alte BR hätte bis zur Bekanntgabe des jetzigen Wahlergebnisses einfach weitermachen können.

"Wenn der Beschluss dokumentiert ist, zum Beispiel im Protokoll, ist es vollkommen unerheblich, ob der Vorsitzende den Beschluss unterschrieben hat."

Richtig ... ABER ... niemand konnte wissen, welche BRM am fraglichen Tag im BR sitzen. Konnte also ein BR einen Beschluss für die Zukunft fassen, wo gar nicht klar ist wer dann im Gremium sitzt?

R
rtjum

28.03.2022 um 16:14 Uhr

rechtlich korrekt oder nicht, macht es Sinn sich darüber noch sehr viele Gedanken zu machen, der 8.4 ist nächste Woche Freitag. Ich habe keine Ahnung ob für ein solches Verhalten eine Einstweilige zu bekommen wäre und alles andere dauert sicher viel zu lange.

C
celestro

28.03.2022 um 16:29 Uhr

"Ich habe keine Ahnung ob für ein solches Verhalten eine Einstweilige zu bekommen wäre und alles andere dauert sicher viel zu lange."

Eine einstweilige Verfügung? Für was?

J
John_

28.03.2022 um 16:30 Uhr

Naja auch wenn es nur 2 Wochen sind, kann das schon einen Rattenschwanz an Problemen hinter sich herziehen.

Alles was der alte BR in diesen 2 Wochen beschließt ist unter Umständen nichtig. In 4 Jahren steht man wieder vor derselben Frage wie jetzt. Der alte BR muss auch irgendein Motiv dafür haben, warum er jetzt plötzlich doch noch im Amt bleiben will.

R
rtjum

28.03.2022 um 16:42 Uhr

"Eine einstweilige Verfügung? Für was?" den alten BR vorher aus dem Amt zu jagen...

C
celestro

28.03.2022 um 16:46 Uhr

Danke!

Angesichts von

"Der alte BR hat in einer Sitzung am 20.12.21 einen Beschluss gefasst, der sagt das sich der "alte BR" zum 25.03.22 auflöst. Grund hierfür war die nicht 100%ig ersichtliche Amtszeit der vorangegangenen Gremien."

ist jedenfalls die Aussage:

"Jetzt sagt der "alte BR", >das alte Gremium hätte am 08.04.2018 seine Arbeit aufgenommen und wäre somit noch im Amt<"

mit ziemlich viel Skepsis zu sehen.

D
DummerHund

28.03.2022 um 17:03 Uhr

Mal abgesehen davon das ich es so sehe wie @rtjum im letzten Post. Der alte BR hatte es ja, wenn ein Beschluss gefasst wurde am am 20.12. 21 auf der Tagesordnung stehen. Demnach auch den Top (in etwa) Beschlussfassung Auflösung des BR zum 25.03.22. Je nachdem was das Ergebnis der Abstimmung war muss dieses ja im Sitzungsprotokoll schriftlich festgehalten worden sein. Hier ist es dann unerheblich ob das Protokoll eine Unterschrift hat oder nicht. So mal meine bescheidene Meinung.

Ich würde die Sache bis zum 08.04.22 aber auch so laufen lassen. Was soll der jetzige BR denn jetzt noch machen? Und selbst wenn er noch was macht, ne Woche später cancelt der neue BR evtl. Beschlüsse des alten BR per Beschluss wieder.

S
Stefan1808

28.03.2022 um 18:35 Uhr

@Kjarrigan & John_ vielen Dank für euren Hinweis, das habe ich dann wohl etwas Missverstanden aus dem §21 BetrVG heraus... So schnell lernt man dazu :)

R
Relfe

28.03.2022 um 19:50 Uhr

die Frage ist wohl eher, wann wirkt der Beschluss zur Auflösung des BR. Soweit ich das verstehen konnte, wirkt der Beschluss per BetrVG quasi sofort. Mit dem Beschluss sind Neuwahlen erforderlich und der neue BR übernimmt direkt nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die "Zukunftsvariante" müßte somit hinfällig, aber der Beschluss an sich wirksam sein. Dass der BR zurücktreten wollte ist ja unstrittig, damit dürfte der Beschluss grundsätzlich gültig sein, aber dann "ab sofort" mit Beschlussfassung. Demnach ist der neue BR bereits im Amt.

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