Erstellt am 28.03.2022 um 11:41 Uhr von celestro
Nun ja ... stellt sich die Frage, wieso der alte BR am 08.04.18 die "Arbeit aufnehmen konnte". Und natürlich, ob der Beschluss der Auflösung rechtsgültig ist.
Erstellt am 28.03.2022 um 11:42 Uhr von Stefan1808
Soweit ich das weiß, ist mit der konstituierenden Sitzung automatisch der neue BR im Amt. Aber der genaue Zeitpunkt hierfür sollte doch im Wahlausschreiben geregelt sein, der WV gibt doch die genauen Zeitpunkte hierfür an..
Erstellt am 28.03.2022 um 11:54 Uhr von Kjarrigan
Na da sollte der alte BR doch mal die Fakten prüfen.
Geht man davon aus das der 08.04.18 das korrekte Anfangsdatum ist - wäre der alte BR bis zum 07.04.2022 im Amt und die Amtszeit des neuen beginnt ab 08.04.22.
Jetzt ist noch der Beschluss vom 21.12.2021 zu berücksichtigen,
Ist der beim AG mitgeteilt worden (z.B. in Verbindung mit der "frühen Neuwahl" ist der Drops gelutscht. das gleiche gilt wenn er sonst wem z.B: Wahlvorstand öffentlich gemacht wurde.
Ist der Beschluss nirgendwo öffentlich gemacht oder gar nicht protokolliert kann sich bestimmt noch streiten ob der gültig ist oder nicht.
Erstellt am 28.03.2022 um 11:55 Uhr von Kjarrigan
Nein Stefan
der neue BR ist nicht mit der Konstituierenden im Amt
Die kann auch vorher stattfinden.
Der neue BR ist erst nach Ablauf der Amtszeit des alten BR im Amt.
Erstellt am 28.03.2022 um 12:05 Uhr von John_
@Stefan § 21 BetrVG ...Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses....
Die konstituierende Sitzung hat nichts mit der Amtszeit zu tun.
Das Problem mit diesem Satz aus dem § 21 BetrVG ist, dass er sich nur auf den ersten Betriebsrat bezieht. In jeder darauffolgenden Wahl besteht bereits ein BR weshalb die Bekanntmachung nicht mehr der Stichtag ist sondern das Ende der Amtszeit des vorhergehenden BR's.
Je nachdem wie viele Gremien es schon gab, kann es schwierig werden, mit Sicherheit zu sagen wann der erste BR seine Amtszeit begonnen hat.
Erstellt am 28.03.2022 um 12:10 Uhr von celestro
"Je nachdem wie viele Gremien es schon gab, kann es schwierig werden, mit Sicherheit zu sagen wann der erste BR seine Amtszeit begonnen hat."
Deshalb gab es diesen Rücktrittsbeschluss, bei dem aber weder klar ist, ob der überhaupt korrekt gefasst wurde, noch ob man den überhaupt derart auf die Zukunft gerichtet so fassen kann.
Ich denke das sinnvollste wäre, wenn der "alte BR einen Beschluss zum Rücktritt JETZT fasst".
Erstellt am 28.03.2022 um 12:10 Uhr von Enigmathika
"Soweit ich das weiß, ist mit der konstituierenden Sitzung automatisch der neue BR im Amt."
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die konstituierende Sitzung kann vor Ende der Amtszeit des alten BR stattfinden. Die Amtszeit des neuen BR beginnt trotzdem erst mit dem Ende der Amtszeit des alten BR.
Wenn der Beschluss dokumentiert ist, zum Beispiel im Protokoll, ist es vollkommen unerheblich, ob der Vorsitzende den Beschluss unterschrieben hat.
Erstellt am 28.03.2022 um 12:25 Uhr von John_
"Deshalb gab es diesen Rücktrittsbeschluss, bei dem aber weder klar ist, ob der überhaupt korrekt gefasst wurde, noch ob man den überhaupt derart auf die Zukunft gerichtet so fassen kann."
Ich denke nicht das es so mit festem Datum geht. Laut Fitting ist im Falle seines Rücktritts der alte BR so lange im Amt bis ein neuer gewählt ist. Wenn man auch im WV vertreten ist, könnte man höchstens die Termine entsprechend legen.
Bei dem Rücktrittsbeschluss gibts natürlich Streitpotential. Auch nicht korrekt gefasste Beschlüsse können wirksam sein, wenn sie schon eine Außenwirkung entfaltet haben. Man könnte hier argumentieren, dass die Einleitung der Wahl diese Außenwirkung darstellt.
Erstellt am 28.03.2022 um 12:28 Uhr von celestro
"Laut Fitting ist im Falle seines Rücktritts der alte BR so lange im Amt bis ein neuer gewählt ist. Wenn man auch im WV vertreten ist, könnte man höchstens die Termine entsprechend legen."
Korrekt! Und das zeigt auch schon den ganzen Irrsinn dieser Aktion. Die Auflösung hätte "in der Sitzung am 20.12.21" stattfinden und dann kommuniziert werden können. Dann wäre auch alles so gelaufen wie geplant und der alte BR hätte bis zur Bekanntgabe des jetzigen Wahlergebnisses einfach weitermachen können.
"Wenn der Beschluss dokumentiert ist, zum Beispiel im Protokoll, ist es vollkommen unerheblich, ob der Vorsitzende den Beschluss unterschrieben hat."
Richtig ... ABER ... niemand konnte wissen, welche BRM am fraglichen Tag im BR sitzen. Konnte also ein BR einen Beschluss für die Zukunft fassen, wo gar nicht klar ist wer dann im Gremium sitzt?
Erstellt am 28.03.2022 um 14:14 Uhr von rtjum
rechtlich korrekt oder nicht, macht es Sinn sich darüber noch sehr viele Gedanken zu machen, der 8.4 ist nächste Woche Freitag.
Ich habe keine Ahnung ob für ein solches Verhalten eine Einstweilige zu bekommen wäre und alles andere dauert sicher viel zu lange.
Erstellt am 28.03.2022 um 14:29 Uhr von celestro
"Ich habe keine Ahnung ob für ein solches Verhalten eine Einstweilige zu bekommen wäre und alles andere dauert sicher viel zu lange."
Eine einstweilige Verfügung? Für was?
Erstellt am 28.03.2022 um 14:30 Uhr von John_
Naja auch wenn es nur 2 Wochen sind, kann das schon einen Rattenschwanz an Problemen hinter sich herziehen.
Alles was der alte BR in diesen 2 Wochen beschließt ist unter Umständen nichtig.
In 4 Jahren steht man wieder vor derselben Frage wie jetzt.
Der alte BR muss auch irgendein Motiv dafür haben, warum er jetzt plötzlich doch noch im Amt bleiben will.
Erstellt am 28.03.2022 um 14:42 Uhr von rtjum
"Eine einstweilige Verfügung? Für was?"
den alten BR vorher aus dem Amt zu jagen...
Erstellt am 28.03.2022 um 14:46 Uhr von celestro
Danke!
Angesichts von
"Der alte BR hat in einer Sitzung am 20.12.21 einen Beschluss gefasst, der sagt das sich der "alte BR" zum 25.03.22 auflöst. Grund hierfür war die nicht 100%ig ersichtliche Amtszeit der vorangegangenen Gremien."
ist jedenfalls die Aussage:
"Jetzt sagt der "alte BR", >das alte Gremium hätte am 08.04.2018 seine Arbeit aufgenommen und wäre somit noch im Amt<"
mit ziemlich viel Skepsis zu sehen.
Erstellt am 28.03.2022 um 15:03 Uhr von Dummerhund
Mal abgesehen davon das ich es so sehe wie @rtjum im letzten Post.
Der alte BR hatte es ja, wenn ein Beschluss gefasst wurde am am 20.12. 21 auf der Tagesordnung stehen. Demnach auch den Top (in etwa) Beschlussfassung Auflösung des BR zum 25.03.22. Je nachdem was das Ergebnis der Abstimmung war muss dieses ja im Sitzungsprotokoll schriftlich festgehalten worden sein. Hier ist es dann unerheblich ob das Protokoll eine Unterschrift hat oder nicht. So mal meine bescheidene Meinung.
Ich würde die Sache bis zum 08.04.22 aber auch so laufen lassen. Was soll der jetzige BR denn jetzt noch machen? Und selbst wenn er noch was macht, ne Woche später cancelt der neue BR evtl. Beschlüsse des alten BR per Beschluss wieder.
Erstellt am 28.03.2022 um 16:35 Uhr von Stefan1808
@Kjarrigan & John_
vielen Dank für euren Hinweis, das habe ich dann wohl etwas Missverstanden aus dem §21 BetrVG heraus...
So schnell lernt man dazu :)
Erstellt am 28.03.2022 um 17:50 Uhr von Relfe
die Frage ist wohl eher, wann wirkt der Beschluss zur Auflösung des BR.
Soweit ich das verstehen konnte, wirkt der Beschluss per BetrVG quasi sofort.
Mit dem Beschluss sind Neuwahlen erforderlich und der neue BR übernimmt direkt nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Die "Zukunftsvariante" müßte somit hinfällig, aber der Beschluss an sich wirksam sein.
Dass der BR zurücktreten wollte ist ja unstrittig, damit dürfte der Beschluss grundsätzlich gültig sein, aber dann "ab sofort" mit Beschlussfassung.
Demnach ist der neue BR bereits im Amt.
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