Wahleinverständniserklärung - was kann passieren wenn ich nicht unterschreibe?
hallo zusammen, habe eine frage: Was kann passieren wenn ich das schreiben vom Wahlvorstand,also das ich die wahl an nehme,nicht unterschreibe?????
Community-Antworten (8)
11.01.2007 um 02:08 Uhr
@ Tom ,
dann bist du draußen !Hast zwar den besonderen Kündigungsschutz als Wahlbewerber aber keine Möglichkeit mehr teilzunehmen,auch als Ersatzmitglied nicht !
11.01.2007 um 02:26 Uhr
Erst mal danke Bergmannn für die schnelle antwort,aber das war wohl eine falsche Frage,weil der Betr ist gewählt und ich soll mein einverständnis zum Betriebsrat geben(Schriftlich).Habe ich auch dann ein Problem????
11.01.2007 um 03:17 Uhr
Hallo Tom,
irgendwie musst Du kundtun (Willenserklärung), dass Du die Wahl annimmst. Das geht natürlich auch stillschweigend, indem Du zur ersten (konstituierenden) Sitzung kommst und gut ist. Ein Unterschrift ist nicht nötig.
Gruß
Hugo
11.01.2007 um 03:47 Uhr
Hugo, danke, das wollte ich wissen. Zur konstituierenden Sitzung war ich,aber eine kollegin (minderheit) von mir nicht. Sie hat auch nicht Unterschrieben,was ist jetzt mit meiner kollegin????
11.01.2007 um 08:56 Uhr
Hallo Tom, bitte entschuldige die kommende Antwort: Deine Kollegin ist blöd! Zumindest erscheint es bei Würdigung aller hier vorliegenden Informationen so. Wass soll das? Kindergarten? Wenn ich mich ernsthaft dafür interessiere BR zu werden und die Aufgabe wahrzunehmen, dann trete ich an, und sofern ich gewählt werde werde ich das Amt wahrnehmen und meinen Interessensvertretungsjob bestmöglich machen. Und basta
11.01.2007 um 10:00 Uhr
Wo liegt das Problem, schrifltich die Wahl anzunehmen?
Wenn jetzt schon bei so einer lapalie (Wahlanerkennung unterschreiben) probleme bestehen, möchte ich nicht wissen, wie dann Eure BR-Arbeit aussieht, sorry, kann ich nicht verstehen.
11.01.2007 um 10:15 Uhr
@Dana, es ist natürlich kein Problem, ob Tom so ein Teil unterschreibt oder nicht. Fakt ist, dass es nicht vorgeschrieben ist und ihm daraus kein Nachteil entsteht.
@Tom, sollte deine Kollegin zur konstituierenden Sitzung verhindert gewesen sein, wurde hoffentlich Ersatz eingeladen!
11.01.2007 um 11:06 Uhr
@Ramses II, sei nicht so sparsam!!! :-))
Verwandte Themen
Was kann passieren wenn ein Arbeitnehmer auf der Wählerliste vergessen wurde?
ÄlterWas kann passieren wenn ein Arbeitnehmer auf der Wählerliste vergessen wurde? besonders wenn wir heute ( es gibt bei uns nur eine Liste...) die Liste der Bewerber für den BR geschlossen haben !!
Grober fehler bei BR wahl? Was kann passieren.
ÄlterHi. Wir haben diese Woche unseren neuen br gewählt. Leider scheinen mir grobe fehler des wahlvorstandes unterlaufen zu sein. Daher meine frage: was kann im schlimmsten fall passieren? Fehler was
Wählerliste/ Wahlausschreiben - was ist dabei zu beachten?
ÄlterWas muss bzw. darf alles in der Wählerliste stehen? Darf das Wahlausschreiben nur zusammen mit der Wählerliste und der Wahlordnung ausgehängt werden, oder kann dies getrennt von einander passieren?
Listenwahl, Änderung der Kandidatenliste, was tun?
ÄlterHallo, mal angenommen wir haben im Betrieb eine Liste mit z.B. 10 Kandidaten für die BR Wahl und diese haben ihre Kandidatur auf der Liste auch schon durch Unterschrift bestätigt. Auch wurden für
Kann eine liste nach der BR wahl noch aus den Rennen genommen werden ?
ÄlterICH BRAUCHE HILFE VON ERFAHRENEN BR MITGLIEDERN, WIR HABEN VOR 6 WOCHEN IN UNSERER FIRMA EINEN NEUEN BR GEWÄHLT WIR HATTEN EINE LISTENWAHL MIT 5 LISTEN DIE WAHL VERLIEF NORMAL DER NEUE BR HAT SICH