Grober fehler bei BR wahl? Was kann passieren.
Hi. Wir haben diese Woche unseren neuen br gewählt. Leider scheinen mir grobe fehler des wahlvorstandes unterlaufen zu sein. Daher meine frage: was kann im schlimmsten fall passieren?
- Fehler was ich selbst nicht wusste und erst im netz gefunden habe. Der Wahlvorstand hat keine wahlumschläge verteilt. Was ja sogar zur Anfechtung führen kann wie ich gelesen habe.
- Fehler. Dabei bin ich mir aber nicht sicher. Die wahl begann um 5.30 uhr. Auf dem wahlzettel steht eine Mitarbeiterin die zu mitte juni gekündigt hat. Dies sagte eine Mitarbeiterin gegen 7:15 uhr dem Wahlvorstand. Daraufhin strich der vorstand ab 7:15 uhr die kollegin mit edding von der liste. Bei der auszählung stellte sich heraus, das diese kollegin auch eine stimme hatte. Ich denke mal, dass man den wahlzettel nicht einfach ändern darf. Was soll man jetzt machen? Hoffen das die leitung nichts unternimmt? Oder ist die wahl gar unwirksam? Danke für eure hilfe
Community-Antworten (4)
19.05.2018 um 13:30 Uhr
Hallo, ja es gab schon Fälle wo eine Wahl wegen fehlender Briefumschläge angefochten wurde. Müsst ihr abwarten ob dies jemand zum Anlass nimmt. Das 2. Problem: Wenn die Mitarbeiterin auf der Wählerliste stand, welche ihr vom AG bekommen hat war sie wahlberechtigt. Dabei ist es vollkommen unwichtig wann sie kündigt. Auch auf eine Information von "irgendjemanden" diesbezüglich einfach jemanden zu streichen ist nicht zulässig. Da die Kollegin ordnungsgemäß wählen durfte und gewählt hat, ist das meiner Meinung ein Grund für eine Anfechtung.
Wenn in den nächsten 14 Tagen nach der Wahl keine Anfechtung reinkommt, ist alles gut gegangen.
19.05.2018 um 13:44 Uhr
Ich glaube ich habmich missverständlich ausgedrückt. Also die gestrichen person war eine von 18 kandidaten. Somit konnten bis 7.15 uhr 18 gewählt werden und ab dann nur noch 17, da die kandidatin mit edding geschwärzt wurde. Ob die kandidatin die gekündigt hat wählen war weiß ich nicht. Denke das es nicht korrekt ist jemand einfach vom Stimmzettel zu streichen. Der Wahlvorstand schien aber überzeugt. Auf welcher grundlage weiß ich leider nicht. Ich drück die Daumen das es ruhig bleibt und keine Anfechtung gibt.
19.05.2018 um 14:41 Uhr
Wie auch immer - mindestens 3 Arbeitnehmer müssen sich finden, um die Wahl anzufechten (oder der AG oder die Gewerkschaft). Das Gericht wird bei Fehlern, die die Wahl beeinflussen konnten, die Wahl für ungültig erklären (es muss neu gewählt werden; bis dahin ist der BR im Amt).
Bei krassen Fehlern kann das Gericht die Wahl für nichtig erklären (es muss auch neu gewählt werden, aber es gibt so lange keinen BR).
19.05.2018 um 16:29 Uhr
Zitat (MaJoK): "Das 2. Problem: Wenn die Mitarbeiterin auf der Wählerliste stand, welche ihr vom AG bekommen hat war sie wahlberechtigt. "
MaJoK, Du schreibst hier mal wieder einen Bullshit zusammen der schlichtweg unerträglich ist! Du bist hier in diesem Forum auch schon mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Wählerliste gar niemals nicht vom Arbeitgeber erstellt wird! Mittlerweile bin ich nicht mehr bereit, zu Denen Gunsten Dummheit anzunehmen, sondern muss feststellen dass Du offensichtlich mit voller Absicht Unsinn verbreitest! Verschwinde doch einfach!
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