Erstellt am 07.02.2006 um 10:08 Uhr von Frank B.
Genau, die Liste ist ungültig. Dies ist dem Listenvertreter mitzuteilen. Er hat dann eine Frist von drei Arbeitstagen die Mängel zu heilen. §§8,9 WO BetrVG
Erstellt am 07.02.2006 um 14:29 Uhr von NoLi
Hallo Dana,
die Liste ist zunächst per Definitionem NICHT UNGÜLTIG, aber sie hat einen so genannten "heilbaren Mangel". Dies ist dem Listenvertreter mitzuteilen. Danach sind 3 Tage Zeit den Mangel zu heilen, also in diesem Fall die fehlenden Unterschriften einzuholen. Erst wenn die Frist abgelaufen ist und der Mangel nicht behoben wurde wird die Liste ungültig.
Es gibt aber auch unheilbare Mängel: z.B. Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge, nicht genügend Stützunterschriften oder nicht wählbare Bewerber auf der Vorschlagsliste. Dann ist die Liste von vorneherein ungültig.
Gruss
NoLi