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Fehlende Unterschrift auf Vorschlagsliste - was ist mit den Stimmen für diesen Kandidaten?

G
GK
Nov 2016 bearbeitet

Was passiert oder kann passieren, wenn eine auf der Wahliste stehende Person, die dann auf dem Wahlzettel zur Wahl steht auf der Vorschlagsliste nicht unterschrieben hat und auch tel. mitgeteilt hat dass er sich nicht mehr zur Wahl stellt? Was passiert mit den Stimmen die er erhalten hat? Ist die Wahl ungültig oder anfechtbar?

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Community-Antworten (2)

H
Heinz

28.03.2006 um 15:47 Uhr

na klar ist die Wahl dann ungültig!!! Man kann ja nicht Menschen zur Wahl aufstellen, ohne das diese sich damit einverstanden erklären. Wenns geht, solltet Ihr den Fehler noch "heilen", ansonsten "neues Spiel, neues Glück"

RI
Ramses II

28.03.2006 um 16:13 Uhr

Wie?

Ihr habt eine Liste zur Wahl zugelassen auf der ein Kandidat stand der seiner Aufstellung nicht zugestimmt hat?

Wenn jemand die Wahl anficht, dann wage ich jetzt schon die Entscheidung des Gerichtes vorherzusagen. Das Gericht macht das übrigens nicht zur Strafe, sondern zur Übung...

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