Gestaltung von Vorschlagslisten zur BR-Wahl
Hallo,
bin im Wahlvorstand, Wahlen finden Anfang Februar 2007 statt. Meines Erachtens kann ein Wahlbewerber mit seiner Unterschrift zugleich auch die eigene Liste stützen. Wie kann man die Doppelfunktion der Unterschrift deutlich machen?
Community-Antworten (6)
29.12.2006 um 11:58 Uhr
Entweder unterschreibt ein Wahlkandidat, wie alle anderen Leister einer Stützunterschrift an dem dafür vorgesehenen Platz oder aus dem Wahlvorschlag geht ganz klar und deutlich hervor, dass die Unterschrift, mit welcher ein AN seine Kandidatur bestätigt auch als Stützunterschrift zu werten ist.
Ich empfehle die erste Variante.
29.12.2006 um 15:29 Uhr
Ich würde der Klarheit halber die Zustimmung zur Kandidatur völlig von der Liste trennen. Es ist nicht erforderlich, dass die Bereitsschaft zur Kandidatur direkt auf der Liste erklärt wird. Es muss nur schriftlich sein.
29.12.2006 um 18:23 Uhr
w-j-l, ob diese Deine Botschaft (§6 Abs.3 Satz 2 BetrVG-WO) so richtig ankommt? :-)
Wünsche Dir einen guten Rutsch in´s neue Jahr!
29.12.2006 um 18:43 Uhr
@Fayence, ich denke, dass w-j-l nicht davon ausgeht, dass die Stützunterschriften völlig von der Bewerberliste getrennt ist, also 2 nicht miteinander verbundenen Listen....
Wir hatten letztes Jahr auch so eine "selbstgeklöppelte Liste", die aber alle notwendigen Angaben und Unterschriften enthielt. Dazu war ganz klar gekennzeichnet, dass die Unterschrift des Kandidaten gleichzeitig auch als Stütze zu bewerten ist. Hat uns momentan auch fast aus der Bahn geworfen! Der § 6 in der Wahlordnung Rd. 10 (Fitting) hat uns dann wieder mal den Aha-Effekt beschert.....
29.12.2006 um 19:28 Uhr
Mona-Lisa, ich habe eben nicht von den Stützunterschriften geschrieben, sondern nur (Fayence interpretiert das schon richtig) von den Zustimmungsunterschriften der Kandidaten zur Kandidatur. Ich würde jeden Kandidaten einzeln auf je einem Blatt (Formular) unterschreiben lassen, dass er der Kandidatur auft der Liste XYZ zustimmt. Diese Blätter gehen zum Wahlvorstand und verbleiben dort. Die haben auch überhaupt nichts mit der Stützunterschriftensammlung zur Liste zu tun.
29.12.2006 um 19:42 Uhr
@w-j-l, logo! Das sind natürlich völlig 2 paar Stiefel! Ich hab das irgendwie falsch gelesen/verstanden. Ziehe hiermit meinen Einwand...... weisst schon was.... :-))
Verwandte Themen
Vorschlagslisten... hab ich es richtig verstanden? Hilfe!
ÄlterHallo, ich habe Fragen zu den Vorschlagslisten, das ich einfach nicht vestehe... Die BR-Wahl findet am 10.5. statt. Morgen, also 24.3. sollte das Wahlausschreiben ausgehängt werden, weil die Fris
Vorschlagslisten und Briefwahl
ÄlterHallo, wir haben eine Frage zu den Vorschlagslisten und den Briefwahlunterlagen. Müssen die Vorschlagslisten als Kopie der Originale mit Stützunterschriften (separates Blatt) ausgehangen werden? Und
Erstellung von Vorschlagslisten
ÄlterHallo zusammen, folgendes Szenario, bzw. folgende Problematik: Unser BR soll in Personenwahl nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden. Wir, also der Wahlvorstand, würden gerne jedem wahlberechti
Vorzeitige Bekanntgabe ob Vorschlagslisten eingegangen sind?
ÄlterIn unserem Betrieb wurde vor 4 Jahren erstmals mit Listen gewählt. Da die Kandidaten dieses Jahres diese Situation vermeiden wollen haben sie den Wahlvorstand gebeten, bereits vor dem Termin für die
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab