Erstellt am 29.12.2006 um 10:58 Uhr von Fayence
Entweder unterschreibt ein Wahlkandidat, wie alle anderen Leister einer Stützunterschrift an dem dafür vorgesehenen Platz oder aus dem Wahlvorschlag geht ganz klar und deutlich hervor, dass die Unterschrift, mit welcher ein AN seine Kandidatur bestätigt auch als Stützunterschrift zu werten ist.
Ich empfehle die erste Variante.
Erstellt am 29.12.2006 um 14:29 Uhr von w-j-l
Ich würde der Klarheit halber die Zustimmung zur Kandidatur völlig von der Liste trennen. Es ist nicht erforderlich, dass die Bereitsschaft zur Kandidatur direkt auf der Liste erklärt wird. Es muss nur schriftlich sein.
Erstellt am 29.12.2006 um 17:23 Uhr von Fayence
w-j-l,
ob diese Deine Botschaft (§6 Abs.3 Satz 2 BetrVG-WO) so richtig ankommt? :-)
Wünsche Dir einen guten Rutsch in´s neue Jahr!
Erstellt am 29.12.2006 um 17:43 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
ich denke, dass w-j-l nicht davon ausgeht, dass die Stützunterschriften völlig von der Bewerberliste getrennt ist, also 2 nicht miteinander verbundenen Listen....
Wir hatten letztes Jahr auch so eine "selbstgeklöppelte Liste", die aber alle notwendigen Angaben und Unterschriften enthielt. Dazu war ganz klar gekennzeichnet, dass die Unterschrift des Kandidaten gleichzeitig auch als Stütze zu bewerten ist.
Hat uns momentan auch fast aus der Bahn geworfen!
Der § 6 in der Wahlordnung Rd. 10 (Fitting) hat uns dann wieder mal den Aha-Effekt beschert.....
Erstellt am 29.12.2006 um 18:28 Uhr von w-j-l
Mona-Lisa, ich habe eben nicht von den Stützunterschriften geschrieben, sondern nur (Fayence interpretiert das schon richtig) von den Zustimmungsunterschriften der Kandidaten zur Kandidatur. Ich würde jeden Kandidaten einzeln auf je einem Blatt (Formular) unterschreiben lassen, dass er der Kandidatur auft der Liste XYZ zustimmt. Diese Blätter gehen zum Wahlvorstand und verbleiben dort. Die haben auch überhaupt nichts mit der Stützunterschriftensammlung zur Liste zu tun.
Erstellt am 29.12.2006 um 18:42 Uhr von Mona-Lisa
@w-j-l,
logo! Das sind natürlich völlig 2 paar Stiefel!
Ich hab das irgendwie falsch gelesen/verstanden. Ziehe hiermit meinen Einwand...... weisst schon was.... :-))