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Nachrücker

H
Hans.S
Nov 2018 bearbeitet

Hallo Der 1. Nachrücker rückte nach dem Ausscheiden eines Vollmitglieds nach soweit alles ok, dann tritt eben dieses Mitglied aus dem Gremium zurück will aber weiter 1. Nachrücker bleiben. Frage: bei Rücktritt ist er doch weg vom Fenster oder bleibt er trotzdem Nachrücker.

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

30.10.2018 um 07:46 Uhr

Definitiv ist diese Person aus dem Betriebsrat und kein Ersatzmitglied. Ein "Zürückrücken" gibt es nicht. Es geht nur ganz oder gar nicht! Auch ein "Überspringen" auf das zwei Ersatzmitglied gibt es nicht.

P
panhead

30.10.2018 um 09:05 Uhr

Ganz genau! Die Wähler haben mit ihrer Stimme die Reihenfolge bestimmt. Seinen Platz kann man nicht aussuchen. Man rückt als Ersatzkandidat automatisch nach. Wenn man diesen Posten dann ablehnt/kündigt ist man komplett raus und kann sich dann erst zur nächsten Wahl wieder stellen.

E
enigmathika

30.10.2018 um 10:29 Uhr

Du hast vollkommen recht. Ein Betriebsratsmitglied, das diesem nicht mehr angehören will, kann nur sein Mandat niederlegen. Es kann sich nicht zu den Nachrückern zurückziehen.

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