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Darf ich dran gehindert werden zur öffentlichen Auszählung zu gehen??

D
Daaboul
Nov 2016 bearbeitet

Darf man daran gehindert werden zur der öffentlichen Auszählung zu gehen. Wenn "nein" wo finde ich dies im Betriebsverfassungsgesetz. Bitte um schnelle Antwort.

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Community-Antworten (3)

R
Rolli

15.12.2006 um 18:14 Uhr

Lt. Wahlordnung § 13 des BetrVG

ist die Stimmauszählung öffentlich,

Gruß

M
Mona-Lisa

15.12.2006 um 19:00 Uhr

@Daaboul, mehr dazu findest du im § 18 Rd. 23 BetrVG Fitting. Du darfst natürlich nicht daran gehindert werden, der Auszählung beizuwohnen!

......Es ist nicht erforderlich, dass alle AN der Stimmauszählung beiwohnen können. Wenn der Raum dafür zu klein ist, kann weiteren Personen der Zutritt versagt werden.... Fitting sagt aber auch, dass ungehinderter Zugang zum Auszählungsraum möglich sein muss....... § 13 Rd. 4 WO

H
Heinz

15.12.2006 um 20:17 Uhr

man darf an der Teilnahme nicht gehindert werden, der AG ist aber nicht verpflichtet, die Abwesenheitszeit zu vergüten

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