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Notwendigkeit eines Betriebsrats -Mehrheitsentscheidung

M
mimmi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ca. 70 Angestellte und diskutieren darüber, ob wir einen BR einrichten sollen. Frage: Wie kann man in der belegschaft zu einer Entscheidung darüber ob man einen BR gründet? Gilt hier das Mehrheitsrecht oder reicht es wenn eine/r sagt, sie/er will einen BR? Oder gibt es andere Regelungen? Vielen Dank!

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Community-Antworten (5)

K
Konrad

13.12.2006 um 15:58 Uhr

Hallo mimmi Für Gründung eines Betriebsrats ist Grundlage das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung.
§ 17 Bestellung des Wahlvorstandes , Betriebsversammlung Wahl Wahlvorstandes

Es müssen sich ein paar zusammen tun mind. 3 Mitarbeiter, die bilden dann den Wahlvorstand und leiten die Wahl ein.

Aber Vorsicht, zu nächst alles „undercover“ AG sind von Absicht einen BR gründen zu wollen nicht begeistert. Am besten bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen. Gruß Konrad

@Heini Frage RICHTIG lesen!!! Es müssen sich VOR der Wahl 3 Beschäfigte finden und sich im klaren sein, die BR Wahl durchzuziehen, dann folgt erst der Schritt den Du erwähnst.

H
Heini

13.12.2006 um 20:53 Uhr

Konrad, deine Aussage

-------Es müssen sich ein paar zusammen tun mind. 3 Mitarbeiter, die bilden dann den Wahlvorstand und leiten die Wahl ein.--------

ist falsch.

Richtig ist, mindestens 3 Arbeitnehmer des Betriebes laden rechtzeitig zu einer Betriebsversammlung/Wahlversammlung ein. In dieser Versammlung wird von den Anwesenden der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl gewählt.

A
Anahita

13.12.2006 um 22:38 Uhr

ich glaube, mimmi geht es um den Grundsatz, ob! überhaupt ein BR gegründet werden soll. Das BetrVG sieht eine Abstimmung, ob ein BR gegründet werden soll nicht vor. Er müssen sich eben mindestens drei bereiterklären, den Job des Wahlvorstandes zu übernehmen. Wenn die Wahl vorbei ist, gibt es einen Betriebsrat, unabhängig von der Wahlbeteiligung, vorausgesetzt, es finden sich Kandidaten.

M
Mona-Lisa

13.12.2006 um 22:41 Uhr

@Anahita, du bist aber schon damit einverstanden, dass die 3 AN zuerst mal eine Versammlung einberufen, auf der dann der Wahlvorstand ausgeknobelt wird?

@mimmi,

http://www.betriebsrat-aktuell.de/br_gruendung.htm

HG
Harry Grischna

16.12.2006 um 23:21 Uhr

Wenn bei euch im Betrieb ein einziger Mensch Mitglied einer Gewerkschaft ist, ist diese Gewerkschaft im Betrieb vertreten und kann dann auch (statt der schon mehrfach genannten 3 Beschäftigten) zur Wahlversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstands einladen. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht die Wahl von BR vor, sobald es 5 Beschäftigte im Betrieb gibt. § 1 BetrVG (1) 1In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. 2Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

Da steht nichts von vorherigen Abstimmungen in der Belegschaft.

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