Erstellt am 08.11.2006 um 15:33 Uhr von Petrus
Ihr müßt was dagegen tun: Neuwahlen.
Siehe §13 (2) Nr.2 BetrVG
Erstellt am 08.11.2006 um 15:42 Uhr von cheetah
Ihr müsst Neuwahlen einleiten §13 Abs.2 Nr.2; bis dahin bleibt ihr im Amt und müst euch einen neuen Vorsitzenden wählen.