Hallo,
meine Frage ist es, ob Leiharbeiter,in dem Betrieb wo sie arbeiten,dem Wahlvorstand zur Betriebsratswahl angehören dürfen?. Und ob Leiharbeiter auch in den Betriebsrat gewählt werden dürfen?.
Im vorraus schon mal vielen Dank für die Antwort mfG Bernd Brockhoff