BR-Kandidatur mit befristetem Vertrag - Kündigungsschutz?
Guten Abend,
ich komme mal direkt zum Punkt. Ich wurde in unserem Betrieb zum BR-Kandidaten "vorgeschlagen". Nun ist es aber so, dass mein Arbeitsvertrag erst vor wenigen Tagen zum 2. Mal auf 12 Monate befristet wurde. Besteht (bei gewonnener Wahl) für mich ebenfalls der Kündigungsschutz von insgesamt 5 Jahren, auch wenn mein Vertrag befristet ist?
Vielen Dank für die Antworten
Fienchen
Community-Antworten (11)
15.10.2006 um 22:42 Uhr
kündigungsschutz hast du schon aber der AG ist nicht verpflichtet deinen vertrag zu verlängern. der befristete vertrag läuft einfach zum vereinbarten ende aus. merke: das auslaufen einer befristung ist rechtstechnisch gesehen keine kündigung und daher greift beim auslaufen auch nicht der besondere kündigungsschutz für BRM
15.10.2006 um 22:47 Uhr
Hm, dachte ich mir fast . . . Demnach fällt für mich eine Kandidatur flach. Denn im Anschluss an meinen Vertrag brauche ich wohl im Falle eines BR-Vorstandes wohl kaum mit einer Verlängerung zu rechnen - schade.
Ich danke dir trotzdem!
16.10.2006 um 00:19 Uhr
Fienchen, wenn Du nur kandidieren wolltest, um Dir eine Stelle für die nächsten Jahre zu sichern, ist Dein Verzicht auf eine Kandidatur im Sinne Deiner KollegInnen wohl auch besser!
16.10.2006 um 00:28 Uhr
Fienchen, der Antwort von Fayence setz ich noch einen drauf! Angenommen, die Antwort von paula wäre nach deinem Geschmack gewesen. Nachdem du womöglich gewählt worden wärst, was hättest du dann als BR gemacht? Die Hände in den Schoss gelegt, gegrinst und gedacht, mir kann jetzt die nächsten Jahre nicht`s mehr passieren........ Sei so nett und bleib bei deinem Job. Überlass die BR-Arbeit den Kollegen, die darüber anders denken.....
16.10.2006 um 01:21 Uhr
Mona-Lisa, über solche geistigen Ergüsse kann man nur noch den Kopf schütteln.
16.10.2006 um 08:50 Uhr
@Fayence / @Mona-Lisa
ich weiss ja nicht in welcher Region und bei welchen AG ihr arbeitet. Aber es gibt auch Regionen in D wo man so schnell keine neue Arbeit findet. Und mein AG ist über den BR auch nicht gut zusprechen. Ich verstehe die Frage schon und glaube eine Unterstellung seinlassen zu dürfen.
LG Luette
16.10.2006 um 11:08 Uhr
halte die Antworten von Fayence und speziell Mona-Lisa für ziemlich arrogante Unterstellungen, die gerade Neueinsteigern den Spass am Engagement ganz schön vermiesen können.
16.10.2006 um 12:10 Uhr
@mücke Das wäre ja sehr einfach, Dir den "Spass am Engagement" zu vermiesen.
Aber gehen wir mal davon aus, dass Fienchen die ernsthafteste und aufrichtigste aller Fragen gestellt hat. Wie sähe dann eine Dir/Luette und Fienchen genehmere Antwort aus?
16.10.2006 um 14:54 Uhr
Die Antwort war sachlich und rechtlich schon in Ordnung. Was allerdings ein faden Beigeschmack liefert, ist die Unterstellung, dass Fienchen die BR-Tätigkeit nur aus eigenem Nutznießen betreiben wolle. Es ist doch wohl durchaus verständlich, dass man sich als nicht unbefirstet eingestellter AN Gedanken darüber macht, ob eine Kandidatur das sichere Ende der befristeten Tätigkeit bedeuten könnte. Bei allem Idealismus, die ein BR haben sollte - die eigenen Interessen sollte man dabei nicht völlig vergessen. Die BR-Tätigkeit sichert mir schließlich nicht mein Stück Butter im Kühlschrank.
16.10.2006 um 16:01 Uhr
hallo kollegenInnen,
nach längerer abstinenz bin ich auch mal wieder hier... und was muß ich da lesen von fay und mona? ich sehe es genau wie wastl. die frage von fienchen ist mehr als berechtigt. wir haben eine logistikzentrumneugründung eines der großen logistikdienstleisters der republik nebenan, der aus gutem grund nur befristete verträge verteilt. bevor dort ein BR überhaupt erst einmal gegründet werden kann hat der AG schon mal zwei jahre vorlauf ohne mitbestimmung und kann tatsachen schaffen. so sieht es heutzutage leider aus...
gruß, packer
04.11.2006 um 18:20 Uhr
Da ich leider für ein paar Tage verhindert war, komme ich erst heute zu einer Antwort.
Ich muss sagen, es ist wirklich sehr bedauerlich, dass man bei einer ehrlichen Frage auf solch oberflächliche Antworten trifft. Hintergrund meiner Fragestellung war folgende: da mein Lebensgefährte sich noch die nächsten 18 MOnate im Studium befindet, bin ich der alleinige Verdiener im Haus. Wenn ich mit einer eventuellen BR-Kandidatur meine Verlängerung des Vertrages verhindere, sehe ich alt aus. Ich hätte nicht im eigenen Interesse kandidiert, was wohl auch die Offenheit zu meinen persönlichen Hintergründen darlegt. Meine Kollegen liegen mir sehr am Herz und gerade weil freiwillige Kandidaten schwer zu finden sind, hätte ich mich zu diesem Schritt bereiterklärt.
Traurig, dass man auch hier teilweise bei Gleichgesinnten auf solches Unverständis trifft . . .
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