Betriebsratskandidtur mit befristetem Vertrag
Guten Morgen zusammen. Meine Frage: Kann sich ein Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag als Betriebsrats-Kandidat aufstellen lassen? Wenn ja, endet dann seine BR-Zeit mit Ablauf seines Vertrages wenn er nicht weiter beschäftigt wird oder muss er weiterhin beschäftigt werden?
Community-Antworten (7)
02.03.2010 um 10:23 Uhr
Sein AV ist befristet, daran ändert sich nichts. Ob er verlängert wird, oder entfristet liegt allein in des AG-Hand.
02.03.2010 um 10:28 Uhr
Danke für die Antwort. gibts da einen Paragrafen wo dass steht?
02.03.2010 um 10:29 Uhr
Es sei denn, die Befristung stand nicht auf festen Füßen ;-)
Nachtrag:
Sieh mal ins TzBfG nach.
02.03.2010 um 10:39 Uhr
@wassercop, der Kollege kann sich trotz der Befristung natürlich aufstellen lassen. Das kann ihm keiner verbieten, solange er die dafür notwendigen Voraussetzung mitbringt - er muss mindestens 6 Monate im Betrieb sein. Fakt ist nun mal aber, dass dem AG niemand vorschreiben kann, wann er eine Befristung verlängert oder gar aufhebt und einen unbefristeten Vertrag draus macht. Und es ist nun mal Tatsache, dass man Betriebsräte mit befristeten Verträgen so - sehr bequem und ohne Ärger - am leichtesten wieder los wird.
02.03.2010 um 10:39 Uhr
@wassercop
(LAG) Rheinland-Pfalz.... "Der AG ist daher auch nicht verpflichtet, allein wegen der Betriebsratstätigkeit einen befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern. (Az: 9 Sa 145/08)"
02.03.2010 um 11:17 Uhr
@MonaLisa,
Fakt ist nun mal aber, dass dem AG niemand vorschreiben kann, wann er eine Befristung verlängert oder gar aufhebt und einen unbefristeten Vertrag draus macht.
Das stimmt so nicht, denn das TzBfG kann u.U. dem AG schon vorschreiben wann er nicht mehr befristen kann und ab wann ein befristeter AV unbefristet gilt!
03.03.2010 um 19:11 Uhr
Spitzfindiger geht es aber nun wirklich nicht mehr. Wie gross ist denn die Wahrscheinlichkeit, das dies in diesem Fall so ist? In diesem Forum geht es nicht darum: Ich habe Recht um jeden Preis.
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