Erstellt am 19.12.2013 um 11:20 Uhr von tommyh
Ja klar kann sie sich aufstellen lassen.
Sollte sie aus 2016 ausscheiden rückt das nächste Ersatzmitglied auf.
Erstellt am 19.12.2013 um 11:40 Uhr von Lernender
Hallo Kicker,
du wolltest wohl wissen ob die Kollegin durch ihre BRM Tätigkeit entfristet ist.
Falls hier jemand ein abschließendes BAG Urteil kennt, würde ich mich über einen Hinweis freuen.
Besonders unter dem Bezug auf EG-Richlinien.
Erstellt am 19.12.2013 um 12:36 Uhr von Fußballspieler
Hallo tommyh, entfristet ist sie aber nicht, oder?
Erstellt am 19.12.2013 um 12:57 Uhr von tommyh
Nein ein Betriebsratsmandat enfristet nicht automatisch die Mitarbeiterin.
Sonst gäbe es ja auch einen Massenansturm bei der nächsten Wahl ;-)
Siehe Entscheidung vom LAG Berlin Brandenburg Urteil vom 4.11.2011 13,SA 1549 / 11
Ob es ein gegenteiliges Urteil was sich auf die EG - Richtlinien stützt gibt weiß ich nicht.
Hatten auch mal einen solchen Fall aber der Kollegehat dann auf die Entfristungsklage nach Absprache mit seinem Anwalt verzichtet.