Ab wieviel Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Betriebsrat wählen zu lassen?
ich habe mal gehört, dass der ag ab einer bestimmten anzahl von arbeitnehmern leute rein für die betriebsratstätigkeit abstellen muss. und dass daher manche arbeitgeber darauf achten, dass die mitarbeiterzahl diesen wert nicht übersteigt. wer kann mir sagen, wie hoch diese anzahl ist?
Community-Antworten (4)
11.10.2006 um 12:37 Uhr
Der Arbeitgeber muss gar nichts veranlassen. Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sein müssen, werden Betriebsräte gewählt. So will es das BetrVG. Wenn allerdings niemand die Wahl einleitet, bekommt auch niemand Ärger dafür.
Viele Grüße Klaus
11.10.2006 um 12:58 Uhr
es ssollte aber jemand den ärger auf sich nehmen. es lohnt sich. setz dich mit deiner gewerkschaft in verbindung. die helfen bei der durchführung der wahl. noch nicht mitglied? dan aber los
11.10.2006 um 13:57 Uhr
Hallo Annette,
ich denke, Du meinst freigestellte Betriebsräte. Dazu findest Du alles im BetrVG § 38. Ab einer Mitarbeiterzahl von 200 ist ein BR freizustellen, unter 200 kann im Einzelfall eine Freistellung erfolgen, wenn der BR den Nachweis erbringen kann, darf er sich beruhigt auf den § 37 BetrVG berufen. MfG Torsten
11.10.2006 um 16:26 Uhr
HÄH? Ich habe doch vorhin auf eine ganz andere Frage geantwortet. Da ging es noch darum, ab wieviel MA der Arbeitgeber eine BR-Wahl einleiten muss.
Verdammte Poltergeister hier im Forum...
Viele Grüße Klaus
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