BR-Sitzung BR-Mitglied wurde nicht informiert - was tun?
Wer kann mir mir einen Tipp geben! Ich bin BR-Mitglied.Es kam vor kurzem zu einer Kündigung eines Mitarbeiters. Von meiner Arbeit geholt wurde ich zu einer nicht anberaumten BR-Sitzung. Gründe dieser Kündigung wurden mündl. genannt. Ich wußte von nichts. Andere Mitglieder waren anscheinend schon informiert. Ich wußte von nichts. Da ich meinen Nebenjob sehr ernst nehme konnte ich der Kündigung nicht zustimmen da mir keinerlei Informationen zugegangen sind. Anscheinend lief mit einem unserer Mitglieder eine Bestprechung darüber. Nun gut wer kann mir da einen Tipp geben und wieviele Mitglieder müssen denn bei dieser Besprechung dabei sein?
Community-Antworten (6)
13.09.2006 um 17:42 Uhr
Ich meine es heisst im Gesetzestext, dass der Betriebsrat informiert werden muss, nicht ein einzelnes Mitglied. Sprich der ganze Betriebsrat. Guck mal im Betriebsverfassungsgesetzt unter dem Stichwort "Kündigung", da sollte einiges dazu stehen. Der BR setzt sich dann zusammen und kann ggf. Widerspruch gegen die Kündigung geltend machen, oder aber zustimmen.
13.09.2006 um 18:27 Uhr
Vielen Dank für die Antwort , aber eine Frage habe ich noch. Ist die Kündigung dann unwirksam?
13.09.2006 um 19:23 Uhr
Ich hab's grad mal nachgeschlagen:
Betriebsverfassungsgesetz, §102, Absatz 1 "Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam."
Sollte eine Anhöhrung stattgefunden haben und du hast blos nicht teilgenommen (Urlaub, Krankheit, etc.) und an deiner Stelle hat ein Nachrücker teilgenommen, bzw. der BR war immernoch Beschlussfähig, so kannst du da nichts ausrichten.
Wenn die GL aber nur mit einem einzelnen BR-Mitglied gesprochen hat, ist die Kündigung meiner Meinung nach unwirksam. Der BR muss als ganzen bzw. als Gremium informiert sein.
13.09.2006 um 21:41 Uhr
Für den AG ist es ausreichend wenn er den BRV informiert. Dann ist das ganze Gremium informiert. Der BRV hat dann eine BR-Sitzung einzuberufen. Wegen der 3-Tage-Frist kann das alles sehr plötzlich passieren. Trotzdem sollte jedes BRM sich darauf vorbereiten können. Im Prinzip gebe ich dir Recht. Im Zweifel der Kündigung widersprechen. Aber der BR braucht auch sämtliche Informationen um einen Widerspruch begründen zu können.
Der AG hat dem BR die gleichen Gründen mitzuteilen die er beim ArbG benennen will. Wenn er die Gründe dem BR mündlich mitteilt düfte er beim ArbG in Beweisnot kommen.
Meiner Meinung nach ist es immer sinnvoll den betroffenen AN während dieser Sitzung anzuhören.
14.09.2006 um 09:34 Uhr
Muss mich da noch mal schlau machen, da ich nur gehört habe das der Stellverteter des Vorsitzenden informiert wurde. Ich sollte mich ja in der BR Sitzung dazu äußern hatte keine Zeit darüber Informationen einzuholen..deshalb konnte ich auch der Kündigung nicht zustimmen. Wie lange vorher muß die GL denn den BR vor einer Kündigung informieren. In den 3 Tagen oder auch am letzten Tag.So wie ich in der Sitzung gehört habe wird auch kein Protokoll darüber geführt ist das denn rechtens. Meiner Meinung nach muß doch über jede Sitzung ein Protokoll geführt werden auch an dem Tag als die Information an den BR ging. Ich selbst fragte nach ob denn die Betroffene schon gehört wurde, daß hielt man nicht für notwendig.
14.09.2006 um 13:36 Uhr
@clara, ...wird auch kein Protokoll darüber geführt..... Du hast schon recht, über JEDE Sitzung muss ein Protokoll geführt werden!
..... ob der Betroffene schon gehört wurde.....
bei einer Kündigungsschutzklage ist die erste Frage eines Arbeitsrichters, ob der Betroffene vom Betriebsrat angehört wurde.... Ein Betriebsrat, der so handelt, wird dann ganz schön ins schwitzen kommen!
Der AG legt dem Betriebsrat die beabsichtigte Kündigung vor. Am nächsten Tag beginnt die 3 - Tage - Frist zu laufen! Erster Weg für den BR: den Betroffenen über die Kündigung informieren!
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