Erstellt am 13.09.2006 um 15:42 Uhr von ChiefBroady
Ich meine es heisst im Gesetzestext, dass der Betriebsrat informiert werden muss, nicht ein einzelnes Mitglied. Sprich der ganze Betriebsrat. Guck mal im Betriebsverfassungsgesetzt unter dem Stichwort "Kündigung", da sollte einiges dazu stehen. Der BR setzt sich dann zusammen und kann ggf. Widerspruch gegen die Kündigung geltend machen, oder aber zustimmen.
Erstellt am 13.09.2006 um 16:27 Uhr von clara
Vielen Dank für die Antwort , aber eine Frage habe ich noch.
Ist die Kündigung dann unwirksam?
Erstellt am 13.09.2006 um 17:23 Uhr von ChiefBroady
Ich hab's grad mal nachgeschlagen:
Betriebsverfassungsgesetz, §102, Absatz 1
"Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam."
Sollte eine Anhöhrung stattgefunden haben und du hast blos nicht teilgenommen (Urlaub, Krankheit, etc.) und an deiner Stelle hat ein Nachrücker teilgenommen, bzw. der BR war immernoch Beschlussfähig, so kannst du da nichts ausrichten.
Wenn die GL aber nur mit einem einzelnen BR-Mitglied gesprochen hat, ist die Kündigung meiner Meinung nach unwirksam.
Der BR muss als ganzen bzw. als Gremium informiert sein.
Erstellt am 13.09.2006 um 19:41 Uhr von Catweazle
Für den AG ist es ausreichend wenn er den BRV informiert. Dann ist das ganze Gremium informiert. Der BRV hat dann eine BR-Sitzung einzuberufen. Wegen der 3-Tage-Frist kann das alles sehr plötzlich passieren. Trotzdem sollte jedes BRM sich darauf vorbereiten können. Im Prinzip gebe ich dir Recht. Im Zweifel der Kündigung widersprechen. Aber der BR braucht auch sämtliche Informationen um einen Widerspruch begründen zu können.
Der AG hat dem BR die gleichen Gründen mitzuteilen die er beim ArbG benennen will. Wenn er die Gründe dem BR mündlich mitteilt düfte er beim ArbG in Beweisnot kommen.
Meiner Meinung nach ist es immer sinnvoll den betroffenen AN während dieser Sitzung anzuhören.
Erstellt am 14.09.2006 um 07:34 Uhr von clara
Muss mich da noch mal schlau machen, da ich nur gehört habe das der Stellverteter des Vorsitzenden informiert wurde.
Ich sollte mich ja in der BR Sitzung dazu äußern hatte keine Zeit darüber Informationen einzuholen..deshalb konnte ich auch der Kündigung nicht zustimmen.
Wie lange vorher muß die GL denn den BR vor einer Kündigung informieren. In den 3 Tagen oder auch am letzten Tag.So wie ich in der Sitzung gehört habe wird auch kein Protokoll darüber geführt ist das denn rechtens. Meiner Meinung nach muß doch über jede Sitzung ein Protokoll geführt werden auch an dem Tag als die Information an den BR ging.
Ich selbst fragte nach ob denn die Betroffene schon gehört wurde, daß hielt man nicht für notwendig.
Erstellt am 14.09.2006 um 11:36 Uhr von Mona-Lisa
@clara,
...wird auch kein Protokoll darüber geführt.....
Du hast schon recht, über JEDE Sitzung muss ein Protokoll geführt werden!
..... ob der Betroffene schon gehört wurde.....
bei einer Kündigungsschutzklage ist die erste Frage eines Arbeitsrichter`s, ob der Betroffene vom Betriebsrat angehört wurde....
Ein Betriebsrat, der so handelt, wird dann ganz schön in`s schwitzen kommen!
Der AG legt dem Betriebsrat die beabsichtigte Kündigung vor. Am nächsten Tag beginnt die 3 - Tage - Frist zu laufen!
Erster Weg für den BR: den Betroffenen über die Kündigung informieren!