In der zurückliegenden Betriebsratswahl hat ein ordentliches BR-Mitglied die Wahl innerhalb von 24h angenommen. Die konstituierende Sitzung fand lediglich 60h nach der Verkündigung des Wahlergebnisses statt. Bei dieser konst. Sitzung trat o.g. BR-Mitglied noch vor der Wahl des BR-V und dessen Stellvertreter mit sofortiger Wirkung von allen Ämtern zurück. Für dieses zurückgetretene Mitglied wurde danach das erste Ersatzmitglied eingeladen, das an der BR-V- und Vertreterwahl teilnahm.
Da ich irgendwo aufgeschnappt hatte, dass ein BR-Mitglied, das die Wahl angenommen hat, erst dann zurücktreten kann, wenn der neue BR im Amt ist, frage ich mich, ob die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters in konstituierende Sitzung rechtskonform war oder wegen Formfehler (Wahl mit einem nicht wahlberechtigten Ersatzmitglied) wiederholt werden muss.