Wir hatten eine BV zur Wahl des Wahlvorstands (bisher kein Betriebsrat vorhanden)
Die Gewerkschaft hat arg gestört, die GL hat natürlich auch ihren Beitrag geleistet, dass am Ende nichts bei raus kam. Keiner der Kandidaten hat die erforderliche Stimmzahl bekommen.
Frage: MUSS jetzt, nach einer gescheiterten BV das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen, oder kann die Gewerkschaft noch mal das ganze Prozedere mit BV einleiten?
Danke für eure Antworten
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Wie muss der Wahlvorstand bestellt werden?