gescheiterte BV Wahl eines Wahlvorstands
Hallo, Wir hatten eine BV zur Wahl des Wahlvorstands (bisher kein Betriebsrat vorhanden) Die Gewerkschaft hat arg gestört, die GL hat natürlich auch ihren Beitrag geleistet, dass am Ende nichts bei raus kam. Keiner der Kandidaten hat die erforderliche Stimmzahl bekommen. Frage: MUSS jetzt, nach einer gescheiterten BV das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen, oder kann die Gewerkschaft noch mal das ganze Prozedere mit BV einleiten?
Danke für eure Antworten
Community-Antworten (2)
13.09.2018 um 13:38 Uhr
Hallo Linux,
das was Du da berichtest, sieht nach einer verdammt schlechten Vorarbeit zur Wahl des Wahlvorstands aus. Da habt ihr und vermutlich auch die Gewerkschaft einen schlechten Job gemacht. Es sollte doch möglich sein 3 Personen als Wahlvorstand zu benennen, die dann auch eine Mehrheit in der BV findet. Man bedenke, es handelt sich ja nur um die Wahl zum Wahlvorstand und nicht um die Betriebsratswahl.
Vielleicht will auch die Mehrheit der Belegschaft überhaupt keinen Betriebsrat oder wurde durch den Arbeitgeber entsprechend beeinflusst.
Ich würde nun den Weg über das Arbeitsgericht wählen. Drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können einen Antrag auf Bestellung eines Wahlvorstands stellen.
13.09.2018 um 14:55 Uhr
Zitat : Keiner der Kandidaten hat die erforderliche Stimmzahl bekommen.
Wieviel Kandidaten standen denn zur Wahl ? Was verstehst Du unter " erforderliche Stimmzahl " ?
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