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Neuwahl erzwingen

A
Alltagsheldin63
Aug 2018 bearbeitet

In unserem neuen BR sitzen ,, alte Hasen '' und neue... was ich gut finde... jetzt kristallisiert sich allmählich heraus, dass die neuen keine Seminare besuchen wollen, sich auf das Wissen der alten Hasen berufen. Seit der Wahl bekommen sie immer und immer wieder diese Pflicht mitgeteilt und die Aufforderung, endlich Seminare zu besuchen. Mittlerweile haben, weil es zu mühselig ist, schon 2 ,,alte '' BR Mitglieder ihr Amt niedergelegt. Ich bin auch kurz davor... Leider gestalten sich die Sitzungen sehr strittig, da unsere neuen nur nach Bauchgefühl handeln... ohne Hintergrundwissen... ich werd schon bei dem Gedanken wütend... und dieses Grinsen ist nicht mehr auszuhalten... So.. möchte ich keine vernünftige BR Arbeit machen... wir sind ein 7 er Gremium aus Listenwahl entstanden. wie können wir erreichen, dass die neuen endlich an Schulungen teilnehmen? Oder... letzte Wahl Neuwahlen erzwingen ? Auf ihre Pflicht haben wir sie mehrmals hingewiesen, ernten dafür aber hämisches Grinsen...

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Community-Antworten (21)

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Challenger

16.08.2018 um 14:34 Uhr

Zitat Alltagsheldin63 : wie können wir erreichen, dass die neuen endlich an Schulungen teilnehmen?

In der nächste BR-Sitzung Beschluss fassen, dass 1 bis 2 BR-Mitglieder zB zum Seminar BR 1 entsandt werden. Weigern sie sich, können sie nach §23 Abs. BetrVG aus dem BR ausgeschlossen werden.

A
Alltagsheldin63

16.08.2018 um 14:54 Uhr

das haben wir so ja schon versucht... mit dem Hinweis zurückerhalten, dass betriebliche Belange entgegenstehen... nur ist die betriebliche Situation ja mittlerweile so, dass da nieauch nur irgendjemand ausfallen dürfte...

T
takkus

16.08.2018 um 15:04 Uhr

Wie ist denn die Stimmverteilung in eurem BR? Welche Liste stellt den Vorsitzenden?Aus dem Kommentar von Challenger lässt sich doch was machen.

Wenn 2 alte Hasen bereits das Handtuch geworfen heben, haben die Neuen unter Umständen das erreicht was se wollten? Nur weil die Neuen nicht zur WB wollen, würde ich nicht das Handtuch werfen.

A
Alltagsheldin63

16.08.2018 um 15:23 Uhr

also... wir sind ein 7er Gremium und die Liste mit den meisten Stimmen stellt den Vorsitzenden ( alter Hase ) ... die neuen auf dieser Liste sind die Verweigerer ( übrigens sind diese auch Abteilungsleiter... also arbeitgeberlastig... ) .. glänzen mit gefährlichem Halbwissen... geben Tipp's und Ratschläge, die Blödsinn sind... die Mitarbeiter sind verunsichert, berufen sich auf das, was ihnen ja ein BR geraten hat... wer bügelt es aus? es ist nicht einfach nur anstrengend sondern mittlerweile für den gesamten BR schon fast unmöglich, ordentliche BR Arbeit zu leisten... ständig wird quer geschossen und im Sinne des AG Beschlüsse gefasst.. auch die Bv's gehen zu Lasten der Arbeitnehmer, weil gewartet wird, bis gewünschte BR's wegen Urlaub der ordentlichen BR im Gremium sitzen ( weil nachgeladen ) ... schwupp... sind unbequeme Beschlüsse arbeitgeberfreundlich durchgewunken.... und die Belegschaft motzt uns alte Hasen an, was wir für Sch... ( entschuldigung ) so durchgehen lassen... und da soll man nicht das Handtuch werfen wollen ? und wenn man mehr AG lastige im Gremium sitzen hat, fragt man sich , ob die Belegschaft, die ja schließlich überwiegend so gewählt hat, dass nicht auch wirklich so will... ergo : macht euer Ding... ich bin da raus

R
rsddbr

16.08.2018 um 15:33 Uhr

Also ihr könnt ja mal euren BRV fragen, ob er nicht ähnliche Methoden einsetzen möchte: z.B. Einen Beschluss gar nicht auf die Tagesordnung setzen, wenn die "guten" BR-Mitglieder nicht da sind... Wenn die alten Hasen die Mehrheit haben, dann können die "Verweigerer" doch kaum einen Beschluss verhindern.

In der nächsten Betriebsversammlung im Rechenschaftsbericht dürft ihr auch gerne auf die fehlende Bereitschaft der neuen BR-Mitglieder für Schulungen hinweisen. Dann können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser einschätzen, wie deren "Rat" zu werten ist.

T
takkus

16.08.2018 um 15:52 Uhr

"macht euer Ding... ich bin da raus"- OMG!!!! Traurig!!! Da hat der Arbeitgeber genau das erreicht was er wollte. @rsddbr: da hilft auch keine Betr- Vers mehr. Wenn der BRV da mitmacht......

A
Alltagsheldin63

16.08.2018 um 15:58 Uhr

deshalb meine eigentliche Frage... wir wollten Neuwahlen erzwingen... notfalls legen alle alten Hasen ihr Amt nieder...

C
Challenger

16.08.2018 um 15:59 Uhr

Zitat Alltagsheldin63 : Neuwahl erzwingen

Wie genau sind denn die Mehrheitsverhältnisse im BR einschließlich der Ersatzmitglieder GENAU ?

C
Challenger

16.08.2018 um 16:05 Uhr

Zitat Alltagsheldin63 : ......notfalls legen alle alten Hasen ihr Amt nieder...

Wenn durch Rücktritt der alten BR Mitglieder einschließlich der Ersatzmitglieder der BR unter 7 Mitglieder rutscht, sind nach §13 Abs.2 Satz 2 BetrVG (Zeitpunkt der Betriebsratswahlen) Neuwahlen durchzuführen

B
BrauseBär

16.08.2018 um 16:06 Uhr

„Aus dem Kommentar von Challenger lässt sich doch was machen.“ Jau! Und was bitte? Ausdrucken und zum Tapezieren verwenden oder wozu sonst?

Nirgendwo steht geschrieben, dass man seiner Pflicht zum kundig machen ausschließlich durch Seminarbesuche nachkommen muss.

Und selbst wenn dem so wäre, bräuchte es schon mehr als eine Verweigerung. Den Nachweis, dass man hier auch vergebliche Überzeugungsarbeit geleistet hat, bedarf es dann aber auch noch.

Immer gleich mit den Möglichkeiten des 23er zu wedeln, bringt einen oftmals auch nicht unbedingt weiter. Ausführliche Informationen an die Belegschaft darüber, wer hier was zu verantworten hat und ev. auch ein strategischer Rückzug um Neuwahlen zu erreichen, wird oftmals dann hilfreicher sein, wenn benötigte Mehrheiten strategisch nicht nur möglich sind, sondern auch genutzt werden.

G
Giftzwerg

16.08.2018 um 16:45 Uhr

Was ist „erforderlich“ nach § 37 Abs. 6 BetrVG? von Prof. Dr. Wolfgang Däubler Welche Seminare darf ein Betriebsratsmitglied besuchen? In Zeiten der Sparsamkeit kann man nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber großzügig beide Augen zudrückt, wenn man sich für eine „Einführung in die Betriebswirtschaft“ oder einen Kurs über „Gesprächs- und Verhandlungsführung“ anmelden will. Vielmehr wird aller Voraussicht nach in die juristische Literatur geschaut und nur dann grünes Licht gegeben, wenn eine einigermaßen gesicherte Rechtsprechung vorhanden ist.

                 „Teilnahme ist Pflicht“
Doch vorneweg ist eine scheinbar ganz banale Frage zu klären: Soll der Betriebsrat überhaupt einzelne seiner Mitglieder „auf Schulung“ schicken? Wird es nicht Kollegen geben, die –vielleicht vom Arbeitgeber heimlich ermuntert – im Betrieb kolportieren, der Betriebsrat mache sich ein schönes Leben und das auch noch an der Ostseeküste oder in Garmisch? Dem ist eindeutig entgegenzuhalten: Der Seminarbesuch ist nach einheitlicher Auffassung eine Amtspflicht des einzelnen Betriebsratsmitglieds.

Wer sich als „bildungsabstinent“ erweist, verletzt seine Pflichten aus dem Betriebsratsamt in gleicher Weise, wie wenn er ohne ausreichenden Grund nicht an Sitzungen teilnehmen würde. Eine dauernde Weigerung, sich fortbilden zu lassen, oder der wiederholte „Ausstieg“ aus einem Seminar stellen eine schwere Pflichtverletzung im Sinne des § 23 Abs. 1 BetrVG dar, die zum Ausschluss aus dem Betriebsrat führen kann.

Sicher: Dumme Reden lassen sich nie verhindern, aber notfalls kann man angesichts dieser Rechtslage den „Meckerern“ in der Betriebsversammlung dasNötige sagen.

     Selbststudium und Erkundigung bei anderen als Alternative?

    Wenig erfahrene oder schlecht beratene Arbeitgeber lehnen die Seminarteilnahme bis weilen mit dem Argument ab, man könne sich das fragliche Wissen auch im Selbststudium aneignen. Sogar in der juristischen Literatur wird mittlerweile aus dem Recht des Betriebsrats auf Zugang zum Internet gefolgert, er könne sich ja nun die neuesten BAG-Entscheidungen selbst aus dem Netz herunterladen und habe deshalb einen geringeren Schulungsbedarf.

Die zutreffenden Gegenargumente finden sich in der Rechtsprechung. Von einem juristisch nicht vorgebildeten Menschen sei nicht zu erwarten, dass er den Text einer Entscheidung erläutere, Zusammenhänge aufzeige und die Umsetzungsmöglichkeiten im Betrieb erkenne. Weiter verweist das BAG darauf, dass sogar ein erfolgreiches Selbststudium sehr viel mehr Zeit als die Vermittlung durch einen Experten erfordern würde. Unterstützend kann man daran erinnern, dass selbst bei Fachanwälten für Arbeitsrecht ein jährliches Stundenkontingent für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen vorgeschrieben ist, weil man offensichtlich nicht darauf vertraut, dass das Selbststudium wirklich stattfindet und den notwendigen Erkenntnisgewinn bringt. Vergleichbar einhellig wird das weitere Argument abgelehnt, die Erforderlichkeit entfalle dann, wenn das notwendige Wissen bei einem Betriebsratskollegen vorhanden sei.

Zu Recht wird betont, jedes Betriebsratsmitglied nehme sein Amt in eigener Verantwortung wahr und müsse deshalb auch über die nötigen eigenen Kenntnisse verfügen. Den bereits Informierten könne auch nicht automatisch die notwendige pädagogische Befähigung unterstellt werden, die man brauchen würde, um das in einem Seminar Gelernte an andere weiterzugeben. Selbst wenn die Wissensvermittlung effektiv versucht würde, wäre der dadurch entstehende Zeitaufwand erheblich höher in einem Seminar. Der „Tipp“, den ein anderer von einer Veranstaltung mitgebracht hat, kann den Erwerb von eigenem Wissen daher nicht ersetzen. Auch der (etwas ungewöhnliche) Hinweis des Arbeitgebers, der Gewerkschaftsbeauftragte wisse ja Bescheid, kann nach verbreiteter Auffassung die Erforder-lichkeit desSeminars nicht ausschließen.
Quelle :
„erforderlich“ nach § 37 Abs. 6 BetrVG? - IG Metall @ SAP
www.sapler.igm.de/static/demokratie/37_6_erforderliche_Weiterbildung.pdf
Welche Seminare darf ein Betriebsratsmitglied besuchen? ... gegeben, wenn eine einigermaßen gesicherte ... Eine dauernde    Weigerung, ... schwere Pflichtverletzung im Sinne des § 23 ..... zu einer groben Einordnung der Situation des.
B
BrauseBär

16.08.2018 um 17:00 Uhr

Und was soll dieses jetzt?

Natürlich besteht ein Verpflichtung sich zu Schulen. Das verneint ja auch keiner! Und natürlich kann man niemanden zwingen, sich hier andere Wege als die von Seminaren zu suchen. Was auch keiner behauptet hat.

Neben der Pflicht sich zu bilden, gibt es auch das Recht, sich den Weg dahin (zwangsfrei) selbst aussuchen zu dürfen. Und wenn jemand meint, sich Seminarbesuche nicht anzutun und diesen ein Jura Studium vorzieht, ist das bestimmt nicht die schlechtere Entscheidung.

C
celestro

16.08.2018 um 18:03 Uhr

"Wer sich als „bildungsabstinent“ erweist, verletzt seine Pflichten aus dem Betriebsratsamt in gleicher Weise, wie wenn er ohne ausreichenden Grund nicht an Sitzungen teilnehmen würde. Eine dauernde Weigerung, sich fortbilden zu lassen, oder der wiederholte „Ausstieg“ aus einem Seminar stellen eine schwere Pflichtverletzung im Sinne des § 23 Abs. 1 BetrVG dar, die zum Ausschluss aus dem Betriebsrat führen kann."

Wie wäre es also mal mit lesen UND verstehen ....

P.S. Es hat außerdem auch niemand davon geredet, daß ein § 23er Verfahren bei einer reinen Weigerung direkt zu 100% in einem Ausschluß mündet und das zu 100% sicher wäre.

B
BrauseBär

16.08.2018 um 18:09 Uhr

Du solltest besser nicht von dir auf andere schließen. Du scheinst es ja leider nicht verstanden zu haben.

C
celestro

16.08.2018 um 18:11 Uhr

in einem Thread über BRM, die kein Seminar besuchen wollen mit "Sie könnten ja auch ein Jurastudium machen" zu kommen ist jedenfalls ziemlich lächerlich.

B
BrauseBär

16.08.2018 um 18:26 Uhr

Sorry, aber lächerlich ist viel eher, sich anzumaßen ein Urteil darüber abzugeben, welchen Bildungsweg jemand einschlägt, um div. Anforderungen gerecht zu werden.

Mein lieber Freund, als ich unseren BR ins Leben gerufen habe, blieb mir keine große Zeit sich um div. Seminartermine zu kümmern. Heißt, ich habe Tage- und Nächtelang div. Literatur gewälzt um zumindest aktuell halbwegs zu wissen was angesagt ist. Und wenn ich mich dafür entscheide meine gesammte Freizeit damit zu verbringen in der Sache etwas Schlauer zu werden, dann ist das von anderen auch hinzunehmen und nicht mit Dummen Sprüchen wie: "Ohne Seminare geht nichts und ein Verweigern wäre eine Amtspflichtverletzung" zu bewerten.

Wie und auf welchen Wegen ich zumindest beim Kenntnisstand zum Rechtsprofi werde, ist scheißegal und bleibt letztlich mir überlassen. Wichtig ist hier nur, dass ich es werde, oder mich bei Unfähigkeit besser einem anderen Tätigkeitsbereich zuwenden sollte.

C
celestro

16.08.2018 um 18:29 Uhr

Ich sage ja ... lesen UND verstehen. Ließ Dir bitte nochmal die Posts von "Alltagsheldin63" durch und dann zeige uns mal bitte, wo Du da bei den "Verweigerern" einen Hinweis darauf findest, daß die zu Hause für sich lernen.

Gegen "Deinen Weg" hat niemand etwas, dies hier anzubringen bringt aber niemandem etwas.

C
Challenger

16.08.2018 um 19:46 Uhr

Zitat BrauseBär : Und wenn jemand meint, sich Seminarbesuche nicht anzutun und diesen ein Jura Studium vorzieht, ist das bestimmt nicht die schlechtere Entscheidung.

So so, Jura Studium nach § 37 Abs. 6 BetrVG ? Ach was ?

C
Challenger

16.08.2018 um 19:54 Uhr

BrauseBär : Wie und auf welchen Wegen ich zumindest beim Kenntnisstand zum Rechtsprofi werde, ist scheißegal und bleibt letztlich mir überlassen.

Na klar, Rechtsprofi über ein Jura Studium nach § 37 Abs. 6 BetrVG !

A
Alltagsheldin63

18.08.2018 um 14:10 Uhr

Sorry... eigentlich war es nicht meine Absicht, dass es hier so eskaliert... eigentlich suchte ich Hilfe... nungut, werde ich mich von dieser Plattform hier verabschieden... zum Streit schlichten zu müde

C
Challenger

20.08.2018 um 15:48 Uhr

Zitat Alltagsheldin63 ... nungut, werde ich mich von dieser Plattform hier verabschieden...

Wäre schade. Das es nicht Deine Absicht war, dass es hier so eskaliert, ist doch logisch So schlimm war es auch wieder nicht. Ich wüsste nicht, wessen Streit Du hier zu schlichten hättest

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