Erstellt am 14.08.2018 um 13:09 Uhr von BRHamburg
Für die Einhaltung von BV ist der Arbeitgeber zuständig. Frage also wurde der Arbeitgeber informiert und aufgefordert den Kollegen auf sein Verhalten anzusprechen?
Erstellt am 14.08.2018 um 13:20 Uhr von celestro
"Kann der Betriebsrat gegen Argumentieren das er durch sein Verhalten und menschlichen nicht geeignet ist , auch wen er as technische wissen hat ?"
Selbstverständlich kann der BR hier argumentieren. Nur ist die Entscheidung selbst, Sache des Arbeitsgebers. Ihr solltet also nicht unbedingt erwarten, daß der AG auf Eure Argumente eingeht und seine Entscheidung ändert.
Erstellt am 14.08.2018 um 13:32 Uhr von outofmemory
Hat er vielleicht die "Mutprobe" bestanden?
Erstellt am 14.08.2018 um 13:46 Uhr von Mausi500
Kommt drauf an was für Mutprobe?
Erstellt am 14.08.2018 um 13:51 Uhr von Challenger
Zitat :...........und dann wird der auch noch als Schichtführer befördert von Abteilungsleiter und Geschäftsführer........
--------------
Hat der AG denn den BR ordnungsgemäß wegen Versetzung nach §99 BetrVG unterrichtet ? Wenn ja, wie hat der BR reagiert ?
Erstellt am 14.08.2018 um 14:00 Uhr von Mausi 500
Hab heute mit Betriebsrat Vorsitzenden geredet . Er hat eine e Mail bekommen wegen Versetzungen . Er ist der Meinung mir hätten drüber keine Mitbestimmung wen es um sowas geht ???? Ich hab ihn widersprochen und ihm Paragraphen geschickt das dies nicht der Fall ist . Deshalb hab ich mich jetzt an euch gewendet . Und das der als schichtführer eingeteilt wird wurde noch geheim gehalten auch vom Betriebsrat ist durch ein dummen Zufall ans Licht gekommen. Ich hab das Gefühl bin im falschen Film , oder falschen Firma wo es nicht mit rechten Dingen zu geht, die Betroffene Person ist speziell mit unsren neuen Abteilungsleiter.
Erstellt am 14.08.2018 um 14:18 Uhr von takkus
Ich glaube ich bin auch im falschen Film: ist es irgendwie möglich, dass in diesem Forum, welches wiederum in Deutschland ansässig ist, in einem Land dessen Amtssprache Deutsch ist, auch vernünftig mit Satzbau und Rechtschreibung umgegangen wird? So ein Gepinsel und Gerotze wie man es hier in letzter Zeit lesen kann ist ja echt unglaublich!
Erstellt am 14.08.2018 um 14:31 Uhr von celestro
Nun ja ... nicht jeder ist deutscher Muttersprachler. Ich werde meine "Hilfe" jedenfalls nicht davon abhängig machen, ob jemand perfekt deutsch schreibt.
Erstellt am 14.08.2018 um 14:48 Uhr von BRHamburg
Solange mann versteht wo das Problem liegt ist alles in Ordnung. Wenn der Betriebsrat Gründe für ein Wiederspruch nach §99 BetrVG findet, kann er der Versetzung wiedersprechen. Nur ob die Mitarbeiter jemanden für eine Aufgabe geeignet halten spielt keine Rolle. Versucht das beste draus zumachen.