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Welche Fallstricke gibt es auf der 1. Wahlversammlung?

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IhrNickName
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

so, der erster Schritt ist getan, wir haben heute zur 1. Wahlversammlung für morgen in einer Woche eingeladen.

Welche Fallstricke gibt es auf der 1. Wahlversammlung? Insbesondere interessieren wir uns für Tipps rundum gängige Verfahrensfehler, die die Wahl anfachtbar machen.

Danke im Voraus! (Achja, es geht um das Vereinf. Wahlverf.).

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Community-Antworten (5)

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PeterSchwarzer

18.07.2006 um 21:07 Uhr

Wahlhilfen/Vordrucke zur Betriebsratswahl für Betriebe unter 50 Beschäftigte die bisher noch ##keinen## Betriebsrat haben hier: http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare_u50obr.php

Vordrucke, Hilfen, Checklisten zur Betriebsratswahl für Betriebe unter 50 Beschäftigte die bereits einen Betriebsrat haben hier: http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare_u50mbr.php

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Ramses II

19.07.2006 um 00:49 Uhr

IhrNickName,

wenn Dir Dein Arbeitsplatz lieb ist, dann hol Dir Unterstützung bei der Gewerkschaft! Man kann so viele Fehler machen die die Wahl unwirksam machen und dann hast Du möglicherweise keinen Kündigungsschutz.

I
IhrNickName

19.07.2006 um 01:16 Uhr

Hallo Ramses,

na, du bist ein Schwarzseher!

Klar, da kann man Fehler machen. Aber das Gesetz ist ja nicht sooo kompliziert, und mit den Vordrucken usw kann mensch das schon alleine durchziehen.

Warum ich als Einladendene zu einer Wahlversammlung den Kündigungsschutz verlieren könnte ist mit schleierhaft, magst du deine Behauptung konkretisieren?

Grüße!

RI
Ramses II

19.07.2006 um 01:27 Uhr

IhrNickName,

bereits bei der Einladung kann man eine Reihe von Fehlern machen (und da sind sie am schlimmsten). An diese Einladung gibt es schon eine Reihe von Anforderungen die zwingend zu beachten sind. Das fängt mit der rechtzeitigen Einladung an (wobei allerdings nach allgemeiner Auffassung drei Tage ausreichend sein sollen) und geht weiter über die Anforderung dass ALLE Arbeitnehmer davon die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben müssen. Manche Einlader meinen es auch besonders gut und unterzeichnen die Einladung zur Betriebsversammlung gleich zu viert oder mehr (mit der möglichen Folge dass die ab Nr. 4 sich gegnüber der GF als Unterstützer des BR outen, aber keinen Kündigungsschutz haben). Es gibt halt eine Menge Fallstricke.

Ich will nicht schwarz malen und wünsche Dir viel Erfolg, aber die Hilfe von Profis würde ich beim ersten Mal zwingend in Anspruch nehmen.

I
IhrNickName

19.07.2006 um 13:37 Uhr

Hallo Ramses,

Danke für deine Kommentare!

Nun, die Einladung ist geschehen, und die enthält keine Formfehler, es wurde nämlich ein Vordruck verwendet. Eingeladen wurde zur 1. Wahlversammlung, die erst 8 Tage später stattfindet.

Mich interessiert aber vor allen Dingen jetzt, nicht was bei der Einladung schief gehen kann, sondern was bei der 1. Wahlversammlung schief gehen kann.

Gibt es Erfahrungen dazu?

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