Erstellt am 31.07.2018 um 09:15 Uhr von moreno
BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85
Amtlicher Leitsatz:
Auch Mitglieder des Wahlvorstandes, die vor Durchführung der Betriebsratswahl ihr Amt niederlegen, erwerben vom Zeitpunkt der Amtsniederlegung an den sechsmonatigen nachwirkenden Kündigungsschutz des § 15 III 2 KSchG.