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Schutzfrist 6 Monate

D
derold
Jul 2018 bearbeitet

wir haben für unseren Betrieb einen Wahlvorstand bestellt. Am 30.04.2018 bin ich aus gesundheitlichen Gründen aus dem Wahlvorstand ausgetreten. 02.05.2018 kam das Schreiben beim Vorsitzenden an. Kann ich mich dennoch ( weil mein Arbeitgeber mich jetzt betriebsbedingt gekündigt hat ) auf die 6 monatige Schutzfrist berufen ?

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Community-Antworten (1)

M
Moreno

31.07.2018 um 11:15 Uhr

BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85 Amtlicher Leitsatz: Auch Mitglieder des Wahlvorstandes, die vor Durchführung der Betriebsratswahl ihr Amt niederlegen, erwerben vom Zeitpunkt der Amtsniederlegung an den sechsmonatigen nachwirkenden Kündigungsschutz des § 15 III 2 KSchG.

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