Erstellt am 28.07.2018 um 16:25 Uhr von Krambambuli
Spreche in der nächsten Sitzung offen an, was dich bewegt.
Wichtig ist, dass du nicht nur sagst, dass du mit den anderen zur Wahl stehenden Kandidaten kandidierst, sondern eure Liste einen Wahlvorschlag für die Wahl zum BA vorlegt. Dann muss die andere Liste auch einen Vorschlag machen und dann ist auch Verhältniswahl. Dabei dürfte deine Liste mehr als nur einen Sitz bekommen.
Erstellt am 28.07.2018 um 17:31 Uhr von Catweazle
Krambambuli, das sehe ich etwas anders. Eine Listenwahl ist für die BA-Wahl gesetzlich vorgeschrieben. Außer es wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht. Dafür müssen sich die Listenvertreter aber einigen. Ohne Einigung kann es m.M. nach keine Mehrheitswahl geben.
Erstellt am 28.07.2018 um 23:18 Uhr von celestro
"Eine Listenwahl ist für die BA-Wahl gesetzlich vorgeschrieben. Außer es wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht."
Finde Deinen Fehler, wenn Satz 2 deutlich macht, daß Satz 1 Humbug ist.
"Dafür müssen sich die Listenvertreter aber einigen. Ohne Einigung kann es m.M. nach keine Mehrheitswahl geben."
Wieso müssen sich die Listenvertreter einigen ? Wenn hier aus Unwissenheit nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird, hat die eine Liste schlichtweg Pech gehabt. Wüßte nicht, woraus sich für die alteingesessenen BRM die Pflicht ergeben sollte, die eine Liste darauf hinzuweisen, doch sinnvollerweise einen weiteren Wahlvorschlag einzureichen.
@ Cimcik
"Ich habe 14 nein beim Abstimmung bekommen (Alle Kandidaten von anderen Liste). 3 Ja von meine Liste."
Bei einer Mehrheitswahl bekommt man keine Nein-Stimmen. Was für eine komische Abstimmung habt Ihr da gemacht ?