Liebe Kollegen,
folgender Fall ist passiert:
In einem Betrieb mit 192 Wahlberechtigten zur Zeit der BR-Wahl (es sind also 7 BR-Mitglieder zu wählen) hat der Wahlvorstand auf dem Wahlausschreiben 9 zu wählende BR-Mitglieder vermerkt. Der Arbeitgeber hat darauf verwiesen, daß nur 7 zu wählen sind. Der Wahlvorstand hat den Fehler nicht behoben. Wie auch immer, es sind 9 BR-Mitglieder gewählt worden. Anfechtung der Wahl fand nicht statt. Jetzt meine Frage:
Ist dieser Verstoß gegen die Wahlvorschriften so schwerwiegend (fehlerhafte Berechnung der Betriebsratsgröße), daß eine Nichtigkeit der BR-Wahl vorliegt?