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Baldige Betriebsratswahlen - kann stv. Marktleiter auch kandidieren?

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Peacemaker2203
Nov 2016 bearbeitet

Hallo habe mal eine Frage und zwar sind bei uns in einem Kaufhaus mit ca 100 Mitarbeitern demnächst Betriebsratswahlen. Ich wurde auch vorgeschlagen. Aber jetzt das Problem das ich als stellv. Marktleiter angestellt bin und bei Kündigungen mitsprechen kann. Im Momentanen Betriebsrat sitzen aber auch Erstverkäufer oder Abteilungsleiter. Kann ich mich aufstellen lassen oder nicht???

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Community-Antworten (3)

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aristos

16.06.2006 um 12:36 Uhr

wenn die Voraussetzungen des § 5 BetrVG erfüllt werden, dann ja.

P
p.g.

16.06.2006 um 12:48 Uhr

Wenn Du als leitender Angestellter eingestellt bist darfst Du weder Wählen noch gewählt werden! Nachstehend kannst Du sehen wer als leitend angesehen wird.

Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

  • zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
  • Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
  • Regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidung im wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflußt; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere auf Grund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein. Vgl. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz.
F
Fayence

16.06.2006 um 12:52 Uhr

aristos, doch wohl nur die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 BetrVG! :-)

Peacemaker2203, Deine Frage wird sich über die Wählerliste klären. Der WV muss bei Aufstellung der Wählerliste die Personen von der Wahl ausschliessen, welche z.B. ltd. Angestellte i.S.d.G. sind.

Also solltest Du die Veröffentlichung der Wählerliste abwarten! Deine Schilderung lässt jedoch eher nicht die Position eines "echten" ltd. Ang. vermuten!

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