Erstellt am 17.03.2006 um 13:13 Uhr von Tom
Hallo kidock,
zur ersten Frage: auch amtierende BR-Mitglieder kandidieren; Voraussetzung für die Kandidatur ist nicht Mandatslosigkeit!
Für MitgliederInnen (???) gibt es im Normalfall Ersatzmitglieder, oder?
Erstellt am 17.03.2006 um 13:26 Uhr von gerold
Hallo Kidock, hallo Tom,
ich glaube, dass das Problem weniger die Mandatsträgerschaft war oder ist, sondern vielmehr, ob ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung für den Betriebsrat kandidieren kann?! Und da bin ich mir nicht mehr ganz so sicher, weil gemäß § 61 BetrVG Mitglieder des Betriebsrats für die Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht gewählt werden können - und wie ist das umgekehrt?
Erstellt am 17.03.2006 um 15:33 Uhr von rainbow1979
Servus!
JAVies dürfen sich zur BR-Wahl aufstellen lassen, müssen aber danach, wenn gewählt, ihr Mandat als JAVie niederlegen.
BRs dürften theoretisch auch (wenn unter 25) zur JAV kandidieren, müßten aber ihr Mandat dann auch niederlegen wenn gewählt, was in dieser Reihenfolge keinen Sinn gibt!
Aber wer´s so will!?
LG
rainbow1979
Erstellt am 17.03.2006 um 15:58 Uhr von Kölner
Das JAV-Mandat muss erst mit tatsächlicher Teilnahme am BR (also nicht wenn man nur benanntes Ersatzmitglied ist) niedergelegt werden.