Erstellt am 29.05.2006 um 16:05 Uhr von BMW
Hallo axelr25
Die Frage dürfte sich doch erübrigen
Es wird nicht jeder persönlich darauf hingewiesen das demnächst eine BR - Wahl statt findet !
Es wird am schwarzen Brett für alle aus gehangen .
Gruß BMW
Erstellt am 29.05.2006 um 17:03 Uhr von Hirnixxl
@BMW
Ich denke du irrst dich.
13. Schriftliche Stimmabgabe - Briefwahl (§ 24 ff. WO)
Wer am Tag der Betriebsratswahl verhindert ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme schriftlich im Wege der Briefwahl abzugeben. Die Übersendung der Wahlunterlagen ist Voraussetzung für eine Briefwahl und erfolgt entweder auf ausdrückliches Verlangen des Wählers oder von Amts wegen durch den Wahlvorstand. Eine Übersendung von Amts muss erfolgen, wenn dem Wahlvorstand bekannt ist, dass der Wahlberechtigte zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl nicht im Betrieb ist. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Wahlvorstand Auskunft über den betroffenen, d.h. verhinderten Personenkreis zu geben, damit dieser seiner Amtspflicht nachkommen kann.