Erstellt am 24.05.2006 um 08:58 Uhr von Fayence
Nein! Die Amtszeit eines BR geht auch nicht bis zum 31.05.06 sondern endet entweder nach 4 Jahren, wenn der letzte BR im Regelwahlzeitraum gewählt wurde oder endet spätestens am 31.05. im Regelwahlzeitraum, wenn der amtierende BR a) ausserhalb des Regelwahlzeitraumes gewählt wurde und b) vor dem 31.05. KEIN neuer BR gewählt wurde.
Erstellt am 24.05.2006 um 09:03 Uhr von pillepalle
Meines Wissen nach ist eine Verlängerung der Amtszeit nur dann vorgesehen, wenn der gewählte BR am 1. März des Jahres mit regelmäßigen BR-Wahlen kürzer als 1 Jahr amtiert hat.
Außer dieser Sonderregelung für einen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten BR habe ich immer nur die Passage '...spätestens (jedoch) am 31.5. ...' gefunden .