Erstellt am 23.05.2006 um 13:20 Uhr von Kölner
@Rosarot
Neuer Betrieb oder eine neue Betriebsstätte?
Ansonsten gilt...
§ 1 Abs. 1 BetrVG sagt aus, dass ein BR dann gewählt werden kann, wenn es mindestens fünf Wahlberechtigte gibt und drei wählbar sind.
§ 8 Abs. 1 BetrVG regelt, dass man erst wählbar ist, wenn man seit sechs Monaten dem Betrieb angehört.
Aber § 8 Abs. 2 könnte helfen!