BETRIEBSRATSWAHLEN UND ALTERSTEILZEIT - sind Altersteilzeitler die sich in der " Ruhephase" befinden wahlberechtigt?
Hallo,
Sind Altersteilzeitler die sich in der " Ruhephase" befinden bei den Betribsratswahlen wahlberechtigt?
Danke
Community-Antworten (4)
19.05.2006 um 15:52 Uhr
Nein,sind sie nicht.
19.05.2006 um 19:09 Uhr
Hallo DocPille,
Deine Antwort ist mir nicht behilflich,da logische Begründung fehlt. Gibt es ein Gesetz oder ein Urteil zu meiner Frage?
19.05.2006 um 19:19 Uhr
Dann such bitte unter Stichwort,ich habe nicht die lust und Zeit,das hier jetzt alles zu schreiben. Diese Frage gab es schon x-Mal...
19.05.2006 um 19:41 Uhr
@ PC-Olli Habe Dir den Link zu dem entsprechenden BAG-Urteil eingefügt. Die RN 22 liefert Dir die Antwort zu Deiner Fragestellung.
Gruß Fayence
@DocPille Wie bist Du denn drauf? Ist Dir eine Laus über die Leber gelaufen? Erinnere Dich bitte mal wieder an Deine Anfänge!
Verwandte Themen
Korrektur der Wählerliste wegen Altersteilzeitler - bis wann ist das noch möglich?
ÄlterHallo, auf Drängen des jetzigen Betriebsrats und gem. einem Kommentar von Däubler von 2202 haben wir die Altersteilzeitler in der Ruhephase in die Wählerliste aufgenommen. Jetzt hat der selbe Betrieb
Aktives BR-Wahlrecht in "passiver Phase" der Altersteilzeit?
ÄlterIch bin mit 2 weiteren Kollegen von unserem BR zum Wahlvorstand für die BR-Wahl 2010 bestellt worden. Bei der Prüfung der Mitarbeiterliste auf das Vorliegen der aktiven und passiven BR-Wahlberechtigun
Wahlberechtigung bei Altersteilzeit?
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Basiskommentar zum BetrVG (14. Auflage 2007; Klebe/´Ratayczak/Heilmann/Spoo) wird auf den Seiten 122f unter "§ 7 Wahlberechtigung" u. a. folgendes festgeste
MA in Altersteilzeit auf Wählerliste - wann ja und wann nein?
Älterin unserer Firma nutzen einige MA die Möglichkeit der Altersteilzeit. Diese zerfällt in eine aktive und in eine passive Phase. Während der passiven Phase sind die MA zu Hause, gehören aber doch dem Be
Altersteilzeit - passive Phase - trotzdem wahlberechtigt?
Ältermeine Frage: bei uns gibt es einen Altersteilzeitler in der passiven Phase. Bei der Aufstellung der Wählerliste haben wir diesen Kollegen als nicht wahlberechtigung und nicht wählbar ausgewiesen. Nun