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Wahlversammlung und nur der halbe Wahlvorstand ist anwesend ?

D
dd-rat
Nov 2016 bearbeitet

Wahlversammlung / Wahl

Unser Wahlvorstand besteht aus 3 Mitglieder + 1 Ersatz. Zur Wahl werden nur der WV-Vorsitzende und 1 Ersatz anwesend sein. Zusätzlich haben wir noch einen Wahlhelfer hinzugezogen.

Reicht das für eine ordentliche Wahl oder muss der Wahlvorstand vollständig anwesend sein ? Die Niederschrift wird dann vom Vorsitzenden und vom Ersatz unterschrieben

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Community-Antworten (2)

F
flu

16.05.2006 um 23:55 Uhr

Hallo,

der ganze Wahlvorstand muss bei der Wahl nicht anwesend sein. Es ist jedoch darauf zu achten, dass immer zwei stimmberechtigte Wahlvorstandsmitglieder ODER ein stimmberechtigtes Wahlvorstandmitglied und ein Wahlhelfer anwesend sind!

Die Wahlniederschrift MUSS vom Vorsitzenden und mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben werden.

Ich hoffe, das hier hilft...

D
dd-rat

17.05.2006 um 10:56 Uhr

Hallo,

ja so habe ich die Wahlordnung auch interpretiert.

§12 (2) regelt die Anwesenheit von 2 Berechtigten §1 (2) ermöglicht die Hinzuziehung von Wahlhelfern §16 (2) regelt, dass der Vorsitzende und ein Stimmberechtigter unterschreiben

Danke für die schnelle Antwort.

Viele Grüße

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