Sitze im Betriebsrat - wenn kurz nach der Wahl neue MA eingestellt werden?
Hallo an alle Wir haben am 19.05.06 unsere Wahl (Stimabgabe) und sind zur Zeit 48 Mitarbeiter jetzt meine Frage es werden zum 01.06.06 (6 Mitarbeiter eingestellt) das heist wir wären 54 Mitarbeiter kann man das zur Wahl noch geltent machen da wir ansonsten nur 3 Mitarbeiter in den Betriebsrat wählen könne anstatt bei 54 Mitarbeiter währen es je 5 Betriebsräte kann mir da jemand weiter helfen da uns die Zeit knapp wird vielen Dank im voraus Gruß Mike
Community-Antworten (3)
15.05.2006 um 14:48 Uhr
Hallo Mike, bei der BR-Größe gilt die Arbeitnehmerzahl, die im Wahlausschreiben angegeben worden ist. Also kann an der Anzahl der BR-Mitglieder nichts mehr geändert werden (sehe Kommentierung von Däubler, 10. Aufl., § 9 BetrVG Rn 6).
15.05.2006 um 15:33 Uhr
Stimmt! Das Wahlausschreiben ist maßgeblich. Wenn sich natürlich die Mitarbeiterzahl innerhalb eines gewissen Zeitraums (ein Jahr ???) maßgeblich ändert (verdoppelt bzw. halbiert ???), meine ich gelesen zu haben, daß das ein Anlaß für Neuwahlen ist. Ich habe aber gerade keine Literatur zur Hand.
15.05.2006 um 15:36 Uhr
§13 (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
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