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Was ist zu beachten, wenn in einem Zeitarbeitunternehmen ein BR installiert werden soll?

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tobi2006
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Was ist zu beachten, wenn in ein Zeitarbeitunternehmen, eine BR installiert werden soll. Kann das der AG Verhindern? Wieviele Mitarbeiter müssen mind. zustimmen? Sind Disponeten Walberechtigt? Was ist zu bearten wenn es mehrere Fialen gibt. Und was ist zu bearten wenn der AG mehr als ein Firmen Namen hat? Über Eine Atwort würde ich mich freuen.

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Community-Antworten (1)

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Fayence

13.05.2006 um 19:17 Uhr

Hallo tobi2006!

"Was ist zu Bearten, wenn in ein Zeitarbeitunternehmen, eine BR installiert werden soll." Es müssen mind. 5 wahlberechtigte AN in Eurem Betrieb beschäftigt sein!

"Kann das der AG Verhindern?" Nein, aber er kann versuchen, Sand in´s Getriebe zu streuen!

"Wieviele Mitarbeiter müssen mind. zustimmen?" Ob ein BR gegründet werden soll, ist nicht abstimmungspflichtig.

"Sind Disponeten Walberechtigt?" Wenn sie keine leitenden Angestellten Eures Betriebs sind, sind sie wahlberechtigt.

"Was ist zu bearten wenn es mehrere Fialen gibt. Und was ist zu bearten wenn der AG mehr als ein Firmen Namen hat?" Diese Frage kann nicht so einfach beantwortet werden.

Ehrlich gesagt würde ich Euch raten, dass Ihr Euch um gewerkschaftliche Unterstützung bei Eurer BR-Gründung bemüht. Dafür müsste es natürlich Gewerkschaftsmitglieder bei Euch geben.Auch werdet Ihr eine gute Beratung bzgl. der ev. Wahlbeteiligung Eurer Filialen usw. benötigen.

Die Gewerkschaft kann dann zur Betriebsversammlung einladen, in welcher Vorschläge für den Wahlvorstand gemacht werden könne, siehe BetrVG §17.

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