Erstellt am 11.09.2009 um 18:02 Uhr von Lotte
Cadita,
das ist eine ziemlich allumfassende Frage. Mal sehen, ob meine Antwort Dich weiterbringt ;-) :
a) das BetrVG
b) dem AG nicht zu früh von Euren Absichten zu unterrichten, erst wenn ein Kündigungsschutz besteht
Lasst Euch von der Gewerkschaft dazu beraten und helfen
Erstellt am 11.09.2009 um 18:04 Uhr von nicoline
Hallo Cadita,
willkommen zurück. Als erste Info kannst Du mal das schöne blaue Kästchen oben auf dieser Seite anklicken ;-))
Und dann würde ich doch gerne noch mal wissen, ob und wenn ja warum, Du Deinen letzten thread gelöscht hast?
Erstellt am 11.09.2009 um 18:17 Uhr von Cadita
Hallo nicoline,
man weiß ja nicht wer sich hier so rumtreibt, kann ja jeder lesen.
Hallo Lotte,
ich habe mich schon mit der Gewerkschaft in verbindung gesetzt.
Da sagte man mir das bei 70 Leuten mindestens 20 der Gewerkschaft betreten müßen.
Nun sind wir aber 93, ändert sich an der zahl der Mitglieder was ?
Und was kann passieren wenn ich ein faules Ei anspreche?
Erstellt am 11.09.2009 um 18:25 Uhr von nicoline
Hallo Cadita,
*man weiß ja nicht wer sich hier so rumtreibt, kann ja jeder lesen.*
da hast Du wohl recht! ;-))
Erstellt am 11.09.2009 um 19:22 Uhr von Lotte
Cadita,
von den 93 MA werden hoffentlich noch 2 weitere so vertrauenserweckend sein, dass Du mit Ihnen gemeinsam zur Versammlung einladen kannst auf der dann der Wahlvorstand gewählt wird. (siehe hierzu § 17 BetrVG)
Sobald Ihr eingeladen habt, wirkt dann § 15 KSchG (3a)
Erstellt am 11.09.2009 um 21:14 Uhr von nicoline
Cadita,
um es mal etwas deutlicher auszudrücken, man kann einen BR auch wählen, ohne Mitglied in der Gewerkschaft zu werden. Ist zwar mit Arbeit und viel lernen verbunden und sicher schwerer aber man kann auch stolz sein, es alleine geschafft zu haben! Tschakkka!
Erstellt am 12.09.2009 um 08:58 Uhr von Uranos
Hallo Cadita
schön das du dich für deine Kollegen einsetzen möchtest
Die Aussage der Gewerkschaft finde ich äusserst bedenklich. Denn sie ist schlicht und ergreifend falsch. Es geht wohl eher darum , das sie sonst keinen Finger krumm machen werden , um euch zu helfen.
Ich kann dir nur raten , dich lieber ein oder zwei Monate länger mit diesem Thema zu beschäftigen und nichts über das Knie zu brechen.
Obwohl du hier sicher kompetent beraten wirst , gibt es viele Stolpersteine die zu beachten sind.
Also frag lieber noch 30 mal nach , bevor noch etwas schief geht.
Erstellt am 12.09.2009 um 10:48 Uhr von Lotte
Cadita,
Ihr könntet es auch so machen:
Ihr ladet zu dritt zur Versammlung auf der der WV bestimmt wird (Hierzu wird Euch die Gewerkschaft hoffentlich beraten, das ist ihre Aufgabe!)
Dann macht der WV eine Schulung und ist danach besser auf die Wahl vorbereitet.
Erstellt am 12.09.2009 um 10:58 Uhr von Uranos
Aber auch hierzu solltet ihr euch erst mal gut informieren;-)
Erstellt am 12.09.2009 um 10:59 Uhr von peanuts
Warum sollte eine Gewerkschaft einen Finger krumm machen, wenn in diesem Betrieb keine Mitglieder zu verzeichnen sind und somit keine Einnahmen generiert werden? Es handelt sich immerhin nicht um eine caritative Einrichtung ...
"... man kann einen BR auch wählen, ohne Mitglied in der Gewerkschaft zu werden. Ist zwar mit Arbeit und viel lernen verbunden und sicher schwerer..."
Und mit gewerkschaftlicher Unterstützung kann man seine Hände in den Schoß legen und muss nur ein bisschen oder gar nicht lernen?
Wichtig ist,
dass nur max. 3 AN zur Wahlversammlung einladen
im Vorfeld klar ist, dass 3 KollegInnen für den WV zur Verfügung stehen
UND DASS SICH DIESER WAHLVORSTAND SCHULEN LÄSST.
Erstellt am 12.09.2009 um 11:00 Uhr von Cadita
Also wenn ich das richtig verstanden habe wäre es angebracht das ich in Gewerkschaft eintrete aber alle anderen brauchen das nicht.
Und ich brauche auch nur 3 leute die sich aufstellen lassen, und auch der Gewerkschaft beitreten.
Und wenn ich dann aushänge das wir einen BR gründen wollen greift das Kündigungsschutzges.
Aber wenn ich das richtig gelesen habe müßen doch bei bis zu 100 Mitarbeitern midestens 7 leute im BR sein.
Erstellt am 12.09.2009 um 11:09 Uhr von DonJohnson
Nein, bis 100 5 BRM. 3 Leute braucht ihr für den WV (Wahlvorstand)
Erstellt am 12.09.2009 um 11:18 Uhr von Cadita
Wenn ich jetzt der Gewerkschaft beitrete bekommt das meine Firma mit?
Erstellt am 12.09.2009 um 11:39 Uhr von Peanuts
"Wenn ich jetzt der Gewerkschaft beitrete bekommt das meine Firma mit?"
Nein!
Wenn Du die Wahl aber so angehst, wie Du hier Sachen liest bzw. falsch verstehst, geht das in die Hose.
Klick oben auf den Reiter "Betriebsrats-Wahl" und informiere Dich erst einmal über den kompletten Ablauf einer Wahl.
Erstellt am 12.09.2009 um 11:43 Uhr von Uranos
Danke Peanuts,
für deine deutlichen Worte!
Erstellt am 12.09.2009 um 12:25 Uhr von Cadita
Danke, ich werde mich erst rictig informieren :-)
Erstellt am 12.09.2009 um 15:19 Uhr von nicoline
peanuts,
*Und mit gewerkschaftlicher Unterstützung kann man seine Hände in den Schoß legen und muss nur ein bisschen oder gar nicht lernen?*
Typisch für Dich, dass Du das aus meiner Antwort meinst schlußfolgern zu müssen.
*Klick oben auf den Reiter "Betriebsrats-Wahl" und informiere Dich erst einmal über den kompletten Ablauf einer Wahl.*
Höchstgradig verwunderlich, dass Du den gleichen Tip gibst wie ich.