wir sind eine GmbH mit 23 Mitarbeitern und sind seit 2010 eine 100%ige Tochter eines Unternehmens mit an die 100 Mitarbeitern, das als E.V. auftritt. Wir haben auch einen gemeinsamen GF, darunter aber einen angestellten GF nur für uns. Inwiefern wäre es möglich, daß der dortige BR für uns zuständig ist? Oder müssen wir zwingend einen eigenen BR gründen. Bei uns passieren gerade Dinge, die es zwingend schnellstmöglich erforderlich machen, einen BR für uns zu haben, allerdings wird sich eine eigene Wahl schwer gestalten lassen, da man im Haus nicht mehr weiß, welchem Mitarbeiter man noch trauen kann.
Muss ich daher alle Mitarbeiter befragen, ob sie sich zur Wahl aufstellen lassen, oder nur vereinzelte vertrauenswürdige?
Im Mutterkonzern kämpft man im Übrigen seit Jahren schon gegen den BR.
Es wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte.
Liebe Grüße