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Betriebsrat Mutter -Tochterunternehmen

AH
Alex. H
Mai 2023 bearbeitet

Guten Morgen, wir sind eine GmbH mit 23 Mitarbeitern und sind seit 2010 eine 100%ige Tochter eines Unternehmens mit an die 100 Mitarbeitern, das als E.V. auftritt. Wir haben auch einen gemeinsamen GF, darunter aber einen angestellten GF nur für uns. Inwiefern wäre es möglich, daß der dortige BR für uns zuständig ist? Oder müssen wir zwingend einen eigenen BR gründen. Bei uns passieren gerade Dinge, die es zwingend schnellstmöglich erforderlich machen, einen BR für uns zu haben, allerdings wird sich eine eigene Wahl schwer gestalten lassen, da man im Haus nicht mehr weiß, welchem Mitarbeiter man noch trauen kann. Muss ich daher alle Mitarbeiter befragen, ob sie sich zur Wahl aufstellen lassen, oder nur vereinzelte vertrauenswürdige? Im Mutterkonzern kämpft man im Übrigen seit Jahren schon gegen den BR. Es wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte.

Liebe Grüße

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Community-Antworten (3)

C
celestro

04.05.2023 um 16:06 Uhr

3 Mitarbeiter müssen einen BR haben wollen und zur Betriebsversammlung einladen. Das müssen auch keine Personen sein, die nachher kandidieren wollen.

M
Muschelschubser

04.05.2023 um 17:24 Uhr

Man hätte damals ggf. die Frage stellen können, inwiefern Ihr i.S.v. §1 Abs. 2 BetrVG organisatorisch in die Konzernmutter eingliedert seid. Auf der Basis wäre eine BV möglich gewesen, in der u.a. die Zuständigkeit des BR für beide Unternehmen geregelt wird. AG und BR hätten in diesem Rahmen eine Erklärung unterschreiben können, dass sie die Rechtsauffassung teilen, dass ein Gemeinschaftsbetrieb mit einheitlichen Zuständigkeiten entstanden ist.

Ob das 3 Jahre später noch Sinn macht, zumal der AG ohnehin gegen Euren BR arbeitet, ist natürlich fraglich. Das wäre sicherlich die einfachere Lösung, wenn beide Parteien mitspielen würden.

Ansonsten wären wir bei der Neugründung eines BR für die Konzerntochter.

X
XYZ68

04.05.2023 um 17:33 Uhr

Grade wenn die "Mutter" eher gegen BR ist, kann ich nur empfehlen, sich an die Gewerkschaft zu wenden, und um Unterstützung zu bitten. Wenn es entsprechend dokumentiert ist, greift der Kündigungsschutz dann nicht erst mit Aushang der Einladung zur Wahlversammlung. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/kuendigungsschutz-45-wahlvorstand-wahlbewerber-wahlinitiatoren_idesk_PI42323_HI15199041.html

Und man sollte schon auch jemanden haben, der BR machen will. Bei Eurer Größe wären es wahrscheinlich 3 die man haben sollte.

Ob ihr einen eigenständigen BR gründen müsst kann ich von hier aus mit den Daten nicht sagen. Aber auch hier kann die zuständige Gewerkschaft bestimmt helfen.

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