Erstellt am 23.02.2008 um 10:40 Uhr von betriebliche trübung
hallo sw,
arbeite dich hier mal durch: http://br-wahl.verdi.de/
und noch ein tipp: lass dir von der bei dir zuständigen gewerkschaft helfen.
Erstellt am 23.02.2008 um 19:16 Uhr von Matze24
@S.W.,
Grundlage des Betriebsrats ist das Betriebsverfassungsgesetz.
Einfach mal anklicken...
Erstellt am 23.02.2008 um 19:21 Uhr von Der alte Heini
Der Anfang ist gemacht, wenn 3 Arbeitnehmer zu einer Wahlversammlung einladen. Diese 3 Einladenden genießen ab Bekanntgabe den besonderen Kündigungsschutz
für 6 Monate. In der Wahlversammlung wird der Wahlvorstand für die durchzuführende Betriebsratswahl gewählt. Wenn Du googels wirst Du viele Hilfen zur BR Wahl finden. Siehe auch nachstehenden Link: www.betriebsratgeber.de/wahlhelfer/index.htm
Erstellt am 24.02.2008 um 00:15 Uhr von troete
Um deinen Arbeitsplatz auch künftig zu sichern, solltet ihr bis zur o.g. einladung kein Wort an euren Chef verlauten lassen, es sei denn, er hat nix gegen einen BR.
Man hört häufig von AN, die gekündigt wurden (natürlich unter Angabe von anderen Gründen) weil sie versucht haben, einen BR zu gründen.
Also vorsicht ist geboten, nach der Einladung kann euch dann erst mal nix mehr passieren.