Erstellt am 30.10.2007 um 09:32 Uhr von HF
Am besten ist, du liest dir das mal alles durch, denn hier jetzt zu erklären wie das alles abläuft, würde den Rahmen sprengen.
Mach dich da erstmal Vertraut damit und wenn du dann noch Fragen haben solltest, helfen wir dir gern.
http://www.betriebsratswahl.de/betriebsratswahl/
Erstellt am 30.10.2007 um 09:48 Uhr von Saluk
Hallo Sven1984,
wichtig ist, dass ihr der Firmenleitung nicht zu erkennen gebt, wer die "Rädelsführer" sind. Ihr könnt eine Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes einberufen. Auf dieser Einladung dürfen nur 3 von euch unterschreiben, denn nur die ersten 3 erhalten dadurch Kündigungsschutz. Bei dieser Wahlversammlung sollten dann tunlichst auch diese 3 sich anbieten, als Wahlvorstandskandidaten aufzutreten, denn damit schützen sie sich selbst und ihre Unterstützer. Danach läuft alles seinen Gang wie in dem von HF beschriebenen Link.
Viel Glück,
Saluk (der auch so etwas schon durchgezogen hat)
Erstellt am 30.10.2007 um 13:31 Uhr von packer
bei uns war das auch ganz schön kribbelig. wir hatten dann im hintergrund einen gewerkschaftssekretär eingeladen und wir haben kurzfristig eine wahlversammlung einberufen. hat reibungslos geklappt :) uns war zwar etwas mulmig, aber der skeretär hat da ganze arbeit geleistet. kann ich nur empfehlen! bis man sich sonst so in das wahlverfahren reingearbeitet hat kann einem schon der sprit wegbleiben...
Erstellt am 30.10.2007 um 15:11 Uhr von verdipaula
Lieber Bäckerbursche - wie wär's mit arbeiten (Du weisst schon: Leistung, Engagement, Fleiss und so komische altmodische Begriffe) statt Ärger machen und einen weiteren überflüssigen Betriebsrat gründen, der die Kosten hochtreibt? LG waschbär
Erstellt am 30.10.2007 um 17:08 Uhr von Sven1984
lol dein Text erinnert mich voll an meinen chef das würde er auch sagen gg
würde dich ma gerne sehen wie entspannt du bist wenn du für 1100€ 260 std im monat machst und das is nich das schlimmste wir müssen sachen unterschreiben die der witz sind .
naja macht ja nichts jedem das seine
Erstellt am 30.10.2007 um 17:20 Uhr von khel
@verdipaula:
was fällt Dir ein, Deine Postings mit waschbär zu unterschreiben?! Wenn das der echte waschbär mitkriegt, macht er Dich alle!
Gruß
khel
Erstellt am 30.10.2007 um 17:33 Uhr von Sven1984
ok ok soweit hab ich das verstanden meine neue frage wäre wie schätz ich den betrieb ein wegen der wahl??? zählen verkäuferinnen auch dazu weil dann müssten wir ja den chef um erlaubniss fragen weil wir mit denen über 300 angestellte sind
Erstellt am 30.10.2007 um 17:42 Uhr von khel
Hallo Sven1984,
um Erlaubnis müsst Ihr ihn nicht fragen. Wenn man das müsste, um einen Betriebsrat zu gründen, gäbe es wahrsch. gar keine in D-land.
Er muss Euch aber, um die Wählerliste zusammenstellen zu können, eine Liste aller Arbeitnehmer, die nicht leitende Angestellte sind (§ 5 Abs. 3 BetrVG), unter Angabe der Geburtsdaten und nach Männlein und Weiblein getrennt übergeben. Da dürften dann auch die Verkäuferinnen auftauchen.
Aber das kommt erst später, nachdem Ihr öffentlich gemacht habt, dass Ihr einen BR wählen wollt, nach der ersten Betriebsversammlung und der Wahl des Wahlvorstandes. Und nach allem anderen, was ich auf die Schnelle mal wieder vergessen habe...
Holt Euch auf jeden Fall externe Hilfe (Gewerkschaft, Anwalt, o.ä.), und viel Erfolg!
Gruß
khel
Erstellt am 31.10.2007 um 08:48 Uhr von Sven1984
Hi
so komme vonne arbeit ein echter scheiss tag sag ich euch einer unserer Gesellen ist heute fristlos enlassen worden entwerder haben die es geant oder einer hat gelabert
auf jeden fall fehlt der jetzt in der aufstellung aber ich habe gehört das auch gekündigte MA gewählt werden dürfen das es ja eren amtlich angesehen wird stimmt das ????
Erstellt am 31.10.2007 um 11:48 Uhr von Saluk
Bei einer fristlosen Entlassung muss man triftige Gründe anführen. Der Geselle soll sofort aufs Arbeitsgericht gehen und Klage einreichen und auf Weiterbeschäftigung bestehen.
Zumindest solltest du die Zeichen erkennen und schleunigst mit zwei anderen die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes veranlassen, dann sind eure 3 Arbeitsplätze sicher.
Am besten stellt nur ihr drei euch dann auf der Versammlung zur Wahl. Und auch als Kandidaten des BR solltet ihr drei euch aufstellen lassen, dann werdet ihr auch gewählt.
Wichtig ist dabei die akribisch genaue Durchführung der BR-Wahl. Die Wahl zum Wahlvorstand kann ohne weiteres durch Handaufheben erfolgen.
nochmals viel Glück,
Saluk
Erstellt am 31.10.2007 um 13:33 Uhr von Sven1984
ja so ist das nicht unser chef macht seine regeln der Geselle hat bei uns seine Lehre gemacht bestanden einen vertrag für 18 monate bekommen aber mit neuer probezeit von 6 monaten morgen wäre die normal vorbei also schön 1 tag vorher rausgeworfen .
ich dachte es müssen sich 5 zur wahl stellen . oder gehen auch nur 3 das wäre bombe
Erstellt am 02.11.2007 um 08:46 Uhr von Saluk
Hallo Sven1984,
wenn ihr nur 3 BR benötigt, reichen auch 3 Namen. Ihr müsst euch nur darüber klar sein, dass bei Rücktritt/Ausscheiden eines einzelnen BRM dann eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Aber dann habt ihr ja bereits einen etablierten BR!
Nachdem der Geselle seine Lehre dort gemacht hat, ist die Probezeit sittenwidrig. Er sollte sofort zum Arbeitsgericht gehen und Klage erheben. Etwas weiter oben gibt es eine ähnliche Frage (Suche mal nach 17536): "Kündigungfrist - Hat hier eine Kündigungschutzklage Erfolg, obwohl AN im Sommer diesen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat?"
Viele Grüße,
Saluk
Erstellt am 02.11.2007 um 09:05 Uhr von Bergmann
@ Saluk,
ganz so wie du dir das vorstellst läuft das nicht !!
Mit erfolgreichen Abschluss seiner Gesellenprüfung endet der Ausbildungsvertrag !! Er brauch eine neue Arbeitsstelle und demnach einen neuen Arbeitsvertrag !! Selbst wenn keine Probezeit vereinbart worden ist , hat er erst nach 6 Monaten Anspruch auf den festgelegten Kündigungszeitraum, davor sinds 2 bis 4 Wochen, je nach Vertäge und Vereinbarungen !!
Und somit ist auch 17536 hier nicht verwendbar !! Sorry, hätte gerne was Positives dir geschrieben !!
Erstellt am 02.11.2007 um 12:35 Uhr von Saluk
Hallo Bergmann,
ich gebe dir völlig recht, er braucht eine neue Arbeitsstelle. Wenn diese aber im selben Betrieb ist und (bei einer Bäckerei anzunehmen) denselben "Job" darstellt, ist eine Probezeit sittenwidrig, denn eine Probezeit soll beiden Parteien ermöglichen, den anderen Partner kennenzulernen. Diese Kennenlernphase hatt aber mit Sicherheit bereits in der Zeit der Lehre stattgefunden.
Übrigens läßt sich eine Probezeit ja sowieso nur dann vereinbaren, wenn ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird .Und dabei kann diese - so wie hier - sittenwidrig sein.
Wie kommst du auf diese 6 Monate? Wenn im Vertrag nichts anderes steht, dann gelten IMMER die gesetzlichen Kündigungsfristen. Und wenn was anderes drin steht, dann gelten die Fristen aus dem AV nur dann, wenn sie LÄNGER sind als die gesetzlichen.
Nachwievor bin ich also der Ansicht, 17536 zieht hier auch.
Viele Grüße,
Saluk