Unterlagen- welche müssen an den neuen Betriebsrat übergeben werden?
Hallo! In unserer Firma wurde ein neuer Betriebrat gewählt. Welche Unterlagen müssen vom "alten" Betriebrat an den neuen Übergeben werden? In den Unterlagen sind natürlich auch Anliegen/Anmerkungen/Probleme einzelner Mitarbeiter enthalten, die aber inzwischen geklärt sind. Trotzdem können wir uns vorstellen, dass nicht noch weitere drei Personen davon Kenntnis haben sollen... Übergeben wir nur die offenen Probleme?
Community-Antworten (4)
25.10.2005 um 17:04 Uhr
Hallo Tina, alle Betriebsräte haben über alle personellen Angelegenheiten, zu schweigen. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, würde ich demnach auch alle Akten etc. weitergeben.
25.10.2005 um 20:19 Uhr
Hallo Tina,
nachdem die Unterlagen des BR ja nicht nach einer Amtszeit ins Altpapier wandern und wie Viktor schon geschrieben hat, jedes BR-Mitglied über personelle Angelegenheiten sich nach § 79 BetrVG der Geheimhaltung verpflichtet, gehen alle Unterlagen (komplett) an den neuen BR. Wir praktizieren dies seit Jahren erfolgreich und können somit 10 Jahre immer nachvollziehen. Bestimmte personelle Daten, z.B. über Um- und Abgruppierungen bewahren wir sogar länger auf, denn das könnte (und konnte) bei einem Widerspruch helfen.
15.11.2005 um 12:31 Uhr
Grüß Dich Tina ,
nichts , was irgendjemandem schaden könnte wird an einen neuen BR übergeben : Schriftverkehr mit AN , BR - Protokolle , Prozessakten , .. . Übergeben werden Personalmaßnahmen , Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber , Protokolle von Arbeitgebergesprächen , allgemeiner Schriftverkehr .
Die Akten sind Eigentum des amtierenden BR , er allein entscheidet wie mit ihnen verfahren wird und das ist auch gut so , denn wer weiß wer nächster BR wird ! Kollegenschweine gibt es überall !
15.11.2005 um 23:10 Uhr
Unsinn!
Die Akten sind nicht "Eigentum" des amtierenden BR! Ein BR ist schliesslich weder eine Körperschaft, noch vermögensfähig!
Es sind sämtliche Unterlagen zu übergeben die noch rechtliche Relevanz haben.
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