Gesamter WV zählt aus !?!
Hallo, ich brauche bitte nochmals Auskunft: Urteile zur Stimmauszählung nicht durch gesamten WV, sondern nur durch 2 von 3!!! (§13 WO 2001) DANKE
Community-Antworten (1)
13.05.2006 um 21:48 Uhr
Hallo Ekieh! Die Stimmauszählung erfolgt durch den ##gesamten## Wahlvorstand. Steht so geschrieben im Fitting, zu § 13 WO, Rn. 2 bzw. zu § 13 Wahlordnung, RN.3 im Fitting 23)
Der Hintergrund ist, dass im Zweifelsfall alle stimmberechtigten WV-mitglieder über die Gültigkeit der Stimmzettel entscheiden müssen.
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