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Werbung für eigene Liste

G
georg
Nov 2018 bearbeitet

Die Wahlvorbereitung in unserem Betrieb(ca. 1100 Mitarbeiter) hat voll begonnen. Die IGM hängt schon überall Plakate für die Persönlichkeitswahl - Die bessere Alternative aus. Unser gesamter noch bestehender Betriebsrat ist in der Gewerkschaft und der Vorsitzende begleidet dort eine hohe Funktion. Ich will mit anderen Kollegen eine eigene Liste aufstellen, um Mitbestimmungsrechte auch ohne Mitglied einer Gewerkschaft zu sein warnehmen zu können. Frage: Können wir eigene Plakate für eine Listenwahl und Ihre Vorteile erstellen und diese neben den Plakaten der IGM anbringen. Oder ist es verpoten als AN Werbung für die Betriebsratwahl zu betreiben. Wer kann weiter helfen und welche rechtlichen Absicherungen gibt es.

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Community-Antworten (7)

S
Sonnenbrot

02.03.2010 um 08:48 Uhr

Klar dürft Ihr das, denn Ihr müsst die selben Möglichkeiten der Wahlwerbung haben wir die anderen auch!

T
Tanzbär

02.03.2010 um 09:46 Uhr

Wenn die Gerkschaft euch nicht auf "ihre" Liste lässt, dann kann sie sich die Persönlichkeitswahl irgendwohin schieben. Macht eine Liste und hängt eure Wahlplakate neben die, die da schon hängen.

N
niemand

02.03.2010 um 10:14 Uhr

Wenn die Gewerkschaft eine Persöhnlichkeitswahl will wird sie euch ja wohl nicht hindern auf dieser Liste anzutreten. Wahlwerbung dürft ihr wohl für euch machen, aber ein Recht für andere Dinge wie diese, Werbung zu machen, hat nur die Gewerkschaft. Wenn ihr etwas aufhängen wollt müsst ihr den Chef fragen.

Wenn ihr euch nicht traut persönlich gegen die anderen Betriebsratkandidaten anzutreten könnt ihr ja eine eigene Liste machen.

T
Tanzbär

02.03.2010 um 10:27 Uhr

@niemand

  1. Alle Listen haben die gleichen Rechte bei der Werbung zur Wahl. Um "andere Dinge" geht es hier überhaupt nicht.
  2. Den zweiten Satz kannst Du ganz vergessen, in der Regel ist es so, dass man niemand "fremdes" auf die Gewerkschaftsliste lässt.
N
niemand

02.03.2010 um 10:51 Uhr

@Tanzbär es geht dem fragenden nicht darum Wahlwerbung zu machen, sondern darum Werbung für ein bestimmtes Wahlverfahren zu machen. Dafür braucht die Gewerkschaft keine Erlaubnis, jeder normale Mitarbeiter schon.

Was soll der Quatsch in deinem Punkt 2? Wenn wie hier die Gewerkschaft eine Persöhnlichkeitswahl unterstützt lässt sie selbstverständlich jeden auf die Liste. So wird das auch hier bei uns gehandhabt. Und versuch nicht zu erzählen, daß ich nicht weis von was ich rede, ich selbst bin in der VKL

S
Sonnenbrot

02.03.2010 um 11:12 Uhr

@Niemand

so kann man es lesen, muss es aber nicht! Ich schätze mal den Fragesteller geht es darum, seine Liste ( Werbung für diese Liste ) neben der Liste ( Werbung für diese Liste ) der Gewerkschaft aufzuhängen. Denn wenn eine zweite Liste existiert, braucht niemand mehr Werbung für eine Listenwahl machen, denn sie ist dann Realität! Somit sind die Aussagen dazu schon Ok!

N
niemand

02.03.2010 um 12:00 Uhr

Ich kann lesen. da steht : "Die IGM hängt schon überall Plakate für die Persönlichkeitswahl - Die bessere Alternative"

und da steht: "Können wir eigene Plakate für eine Listenwahl und Ihre Vorteile erstellen und diese neben den Plakaten der IGM anbringen"

und das darf er nicht ohne seinen Chef zu fragen. Und wenn es das Informationsboard der Gewekschaft ist darauf noch nicht mal wenn es sein Chef erlaubt.

Der Betrieb ist noch in der Vorbereitungsphase und die Abgabefrist für Wahlvorschläge ist noch nicht beendet. Wenn es nachher um die Wahlwerbung geht reden wir über etwas anderes:

Ihr könnt hier doch nichts falsches raten, u7nd der Fragende bekommt dadurch Ärger im Betrieb. Der hat doch nicht mal eine Gewerkschaft im Rücken wenn der Ärger los geht.

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