Für unser Unternehmen (ca. 45 MA), welches schon einen BR hat, arbeiten zwei weitere "eigenständige" Unternehmen (4 MA u. ca. 20 MA, jw. kein BR vorhanden). Diese beiden Unternehmen leisten aber direkt und ausschließlich Dienstleistungen für unser Unternehmen (z.T. sogar direkt im Haus). Meiner Meinung nach müssten doch zukünftig ein gesamter BR gewählt werden, oder? Welche Rechtsgrundlage würde dann gelten? Zur Info: Gesellschafter aller Unternehmen ist ein und dieselbe Person bzw. Personengruppe.