"Die Stimmauszählung darf erst stattfinden, wenn der gesamte Wahlvorstand anwesend ist" steht in meiner W.A.F-Anleitung zur BR-Wahl. Die WO 13,14 sagt nichts dazu. Wenn nun am Wahltag ein Wahlvorstandsmitglied krank wird, oder einen Arzttermin hat, etc. müssen wir dann warten, bis er wieder gesund wird um auszählen zu können?
Ich würde ja einfach ein Ersatzmitglied zum Zählen dazuholen. Ist das rechtens? Von der Belegschaft sind jedenfalls keine Bedenken zu erwarten.