Sehr geehrte Damen und Herren,

am Tag der Betriebsratswahl sind nur 3 von 5 Wahlvorstandsmitgliedern anwesend. Kann die Stimmenauszählung demzufolge auch erst zwei Tage später stattfinden?
Ist das nicht möglich, können sich die verhinderten Mitglieder durch Ersatzmitglieder komplett vertreten lassen?
Müssen die Ersatzmitglieder Wahlhelfer sein?
Können auch nach Ausschluss der Benennung von Wahlhelfern in der Geschäftsordnung des Wahlvorstandes noch Wahlhelfer benannt werden? Was ist der spätmöglichste Zeitpunkt hierfür?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
D. Daniel