Abwesenheit Wahlvorstand zur Stimmauszählung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Tag der Betriebsratswahl sind nur 3 von 5 Wahlvorstandsmitgliedern anwesend. Kann die Stimmenauszählung demzufolge auch erst zwei Tage später stattfinden? Ist das nicht möglich, können sich die verhinderten Mitglieder durch Ersatzmitglieder komplett vertreten lassen? Müssen die Ersatzmitglieder Wahlhelfer sein? Können auch nach Ausschluss der Benennung von Wahlhelfern in der Geschäftsordnung des Wahlvorstandes noch Wahlhelfer benannt werden? Was ist der spätmöglichste Zeitpunkt hierfür?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen D. Daniel
Community-Antworten (4)
10.02.2014 um 12:08 Uhr
Wofür sind wohl Ersatzmitglieder da? Zum Ersetzen bei Verhinderung. Die Ersatzmitglieder müssen keine Wahlhelfer sein. Wahlhelfer werden vom Wahlvorstand zur direkten Durchführung der Wahl benannt. Sie wirken NICHT bei der Vorbereitung mit. Mit der Stimmenauszählung würde ich nicht zwei Tage warten. Da brodelt nur wieder die Gerüchteküche.
10.02.2014 um 12:19 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Welche Formalien müssen für die Benennung der Ersatzmitglieder eingehalten werden?
Dankeschön!
10.02.2014 um 12:40 Uhr
Solltet ihr bereits einen BR haben, so bestellt er die Ersatzmitglieder. Keine weiteren Formalien. Sollte er das bisher nicht gemacht haben, kann er das auch im Nachhinein noch reparieren.
10.02.2014 um 12:44 Uhr
Dankeschön!
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