Erstellt am 09.05.2006 um 16:30 Uhr von zorro
Geschäftsführer = Arbeitgeber !
BetrVG § 5: Arbeitnehmer
(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
...
5. der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades ...
Darf also nicht wählen oder gewählt werden.
Prokurist = Arbeitgeber, da Handlungsbevollmächtigter und Vertreter des Inhabers.
Damit darf seine Frau, Freundin etc. auch nicht wählen oder gewählt werden.