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Gekündigt und Kandidat bei der Betriebsratswahl. Ändert sich damit was an der Kündigung?

K
kuehnelk
Nov 2016 bearbeitet

Darf sich ein im gekündigten Zustand befindender Arbeitnehmer in den Betriebsrat wählen lassen um damit den Kündigungsschutz zu bekommen?

2.73804

Community-Antworten (4)

Z
Z.Ickig

08.05.2006 um 21:15 Uhr

Was würde das nützen? Die Kündigung ist ja bereits ausgesprochen...., daher läuft der Kündigungsschutz leer.

M
Mona-Lisa

08.05.2006 um 21:18 Uhr

sollte der Arbeitnehmer gewählt werden, kann er Kündigungsschutzklage einreichen. Dann entscheidet der Richter hü oder hott.

S
s.f.h.

08.05.2006 um 22:00 Uhr

Wann wurde denn die Kündigung ausgesprochen/überreicht? Bevor, oder nachdem er sich zur Wahl hat aufstellen lassen?

T
thomaslz

08.05.2006 um 23:40 Uhr

Ganz wichtig ist der Zeitpunkt der Kündigung ! Es haben alle Kündigungsschutz die an der Wahl direckt beteiligt sind . Das heißt alle die zur Wahl aufgestellt wurden und alle die an der Durchführung beteiligt wahren . Wenn der AG den jenigen die Kündigung ausgestellt hat als die Wahl bereits in gange war ist sie unwirksam . Im übrigen müßen alle Kündigungen dem BR zu mindest mitgeteilt werden ! Der noch amtierende BR hätte die Kündigung noch aufschieben können !

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