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Konstituierende Sitzung

D
Donrobo
Jan 2021 bearbeitet

Guten Tag,

ich habe ein Problem mit der Konstituierende Sitzung. Ich kann aufgrund Urlaub nicht an dieser Sitzung Teilnehmen.

Gibt es da irgendwie die Möglichkeit trotzdem meine Stimmen zur Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters kund zu tun? Per Brief oder Ladung einer Vertrauensperson die anstelle meiner Person an dieser Sitzung teil nimmt oder habe ich dann Pech gehabt?

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Community-Antworten (6)

B
BRHamburg

13.06.2018 um 15:14 Uhr

Du kannst deine Stimme nur persönlich abgeben. Bist du verhindert wird ein Ersatzmitglied gelagen. Der Kollege ist aber völlig frei in seinen Entscheidungen. Du darfst aber auch im Urlaub an der Sitzung teilnehmen.

N
nicoline

13.06.2018 um 16:14 Uhr

Wenn du im Urlaub teilnehmen möchtest, solltest du dem/der Wahlvorstandsvorsitzenden rechtzeitig Bescheid geben, damit nicht unnütz ein Ersatzmitglied geladen wird. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass du keinen Anspruch auf einen Ersatzurlaubstag hast.

D
Donrobo

13.06.2018 um 16:21 Uhr

Ah ok also heißt das für mich das der Wahlvorstand dann jemanden einlädt der dann als Stimme fungiert ich aber meinen Sitz im BR nicht aufgeben muss?

C
celestro

13.06.2018 um 17:03 Uhr

genau so ist es. Du bist nur temporär verhindert. Das Ersatzmitglied darf nur solange an der BR-Arbeit mitwirken, bis Du wieder da bist

N
nicoline

13.06.2018 um 22:05 Uhr

Ah ok also heißt das für mich das der Wahlvorstand dann jemanden einlädt der dann als Stimme fungiert Ich weiß nicht genau, ob du mich richtig verstanden hast oder ob ich dich gerade richtig verstehe, deshalb nochmal erklärt: Wenn ein BRM (in diesem Fall du) verhindert ist, wegen Krankheit, Urlaub, Fortbildung oder Dienstreise, wird ein Ersatzmitglied geladen, dass nicht nur als Stimme fungiert sondern dich während deiner gesamten ABWESENHEIT ersetzt und während der Zeit zum ordentlichen BRM wird.

ich aber meinen Sitz im BR nicht aufgeben muss? Den Sitz im Betriebsrat muss man nur dann *** aufgeben***, wenn man stirbt, aus dem Betrieb ausscheidet, sein Amt niederlegt oder aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses aus dem BR entfernt wird. Ansonsten behält man seinen Sitzim BR, auch, wenn man temporär, also vorübergehend verhindert ist.

Kurz gesagt: entweder du oder das Ersatzmitglied, aber nicht beide!

D
Donrobo

14.06.2018 um 04:43 Uhr

Vielen dank für die Antworten, doch doch ich habe jetzt alles verstanden.

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