Sind AN mit Werksverträgen auch wahlberechtigt?
Bei uns im Unternehmen gibt es neben Mitarbeitern. die über Zeitarbeitsfrimen eingestellt sind auch noch sogenannte Werksverträge beschäftigt. Ich weiß nicht genau, ob dafür ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Arbeitgeber gemacht wurde. Die Leute sind hier schon mehr als 3 Monate beschäftigt. Wer kann mir da helfen?
Community-Antworten (1)
04.05.2006 um 15:49 Uhr
Ihr solltet prüfen, ob es sich um Scheinselbstständigkeit handelt.
Sind die (AN)
- weisungsgebungen?
- in die Hierarchie eingebunden?
- unfrei in ihrer Entscheidung, wann und wo sie arbeiten?
Als es bei uns noch viele solcher Werkverträgler gab, haben die bei uns immer unwidersprochen mitgewählt. Unser AG war gar nicht interessiert daran, den Status dieser Personen gerichtlich (in einem Anfechtungsverfahren) überprüfen zu lassen.
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